Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung müssen Steuerpflichtige aufgrund eines BFH-Urteils Angaben zur Besteuerungsart machen. Es geht hier um die wichtige Frage, ob sie Soll- oder Istversteuerer sind. Nach Datenlage kommt es beim Befüllen der Zeile 22 der aktuellen Umsatzsteuererklärung jedoch häufig zu Missverständnissen. Mit der Ziffer 1 wird angegeben, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Sollbesteuerung). Mit der Ziffer 2 wird auf die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) verwiesen. Mit der Ziffer 3 gibt der Unternehmer an, dass er die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) nur auf einzelne Unternehmensteile anwendet.
Veröffentlicht am 14. Dezember 2020