Verhaltensbedingte Kündigung

Wer eine verhaltensbedingte Kündigung vornehmen möchte, sollte sie mit einer Abmahnung vorbereiten und die Frist für die Entlastung beachten. Gründe dafür sind wiederholt unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, dauerndes zu spät kommen oder zu früh gehen, ohne Genehmigung verreisen oder Krankmeldung, obwohl der Mitarbeiter gesund ist. Auch andere Verstöße im betrieblichen Bereich sind denkbar, wie bedienen einer Maschine ohne vorgeschriebene Schutzkleidung. Bei gravierenden Verstößen muss schnell reagiert werden: fristlose Kündigungen müssen innerhalb zwei Wochen erledigt werden. Ansonsten muss eine Abmahnung erfolgen. Die eigentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

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