Das Arbeitszeitkonto ist auch etwas für kleinere Betriebe: Überstunden ansparen, Gleitzeit organisieren, Fehlzeiten ausgleichen kann möglich gemacht werden. Auf einem Arbeitszeitkonto wird die tatsächliche Arbeitszeit festgehalten. Möglich ist die Gestaltung über ein Kurzzeitkonto/Jahresarbeitszeitkonto oder auch über ein Langzeitkonto/Lebensarbeitszeitkonto. Unbedingte Voraussetzung ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung des Arbeitszeitkontos. Auch für Minijobber oder am Bau ist ein Arbeitszeitkonto eine Alternative. Für Geschäftsführer hat allerdings die Rechtsprechung das Führen eines Arbeitszeitkontos als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Veröffentlicht am 22. Februar 2021