Der BFH hat zur Anwendung der 44 EUR Freigrenze ein aktuelles Urteil veröffentlicht. Im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms ermöglichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren. Es wurden durch den Arbeitgeber einjährige Trainingslizenzen erworben, die mit Zuzahlung durch den Arbeitnehmer unter die 44 EUR Freigrenze gefallen sind. Das Finanzamt unterstellte den Zufluss in einer Summe, weshalb die Freigrenze überschritten wurde. Weder das Finanzgericht noch der BFH teilten die Auffassung des Finanzamts. Der Geldwerte Vorteil war monatlich zugeflossen. Der Arbeitgeber hatte sein vertragliches Versprechen monatlich an die Mitarbeiter erfüllt, unabhängig davon, wie seine eigene Vertragsbindung den Fitnessstudios gegenüber gelaufen war. Durch die Zuzahlung der Mitarbeiter wurde die Freigrenze eingehalten.
Veröffentlicht am 3. März 2021