Blog

Gehaltsextras noch schwieriger

Versteckt im Gesetz soll eine neue Regelung eingeführt werden, die steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer bis 44 EUR betreffen. Diese Regelung soll an noch strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Damit wird es deutlich schwieriger, dem Mitarbeiter steuerfreie Gehaltsextras unter dieser Voraussetzung zu gewähren. Die beabsichtigte Gesetzesänderung im Grundrentengesetz wird von Verbänden und dem Bund der Steuerzahler stark kritisiert.

Veröffentlicht am 2. Juni 2020

Aufbewahrungspflichten für geschäftliche Unterlagen

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hängen von der Art der Dokumente ab:

-10 Jahre für Handelsbücher, Buchführungsbelege, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide usw.

-6 Jahre für z. B. empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe

-2 Jahre für z. B. Mindestlohn- Aufzeichnungen               

Daneben gibt es aber auch noch branchenspezifische Besonderheiten, die besondere Berufsgruppen zu bestimmten Aufzeichnungen und Aufbewahrung verpflichten, z. B. Ärzte, Therapeuten und Finanzunternehmen.

Veröffentlicht am 2. Juni 2020

Benachteiligung Schwerbehinderter Bewerber

Der Kläger bewarb sich per Mail mit einer Mail auf die ausgeschriebene Stelle als Gerichtsvollzugsdienst als Quereinsteiger. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seine Schwerbehinderung für die Stelle eingereicht worden. Der Kläger wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl er fachlich nicht offensichtlich für die Stelle ungeeignet war. Der Kläger hat nach dem Urteil des Gerichts Anspruch auf Entschädigung. Die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch begründete die Vermutung, dass der Kläger wegen seiner Gleichstellung mit einer schwerbeschädigten Person benachteiligt wurde. Es wurde eine Entschädigung von rund 3.700 EUR zugesprochen. In dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ist insbesondere auf die besonderen Pflichten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten hinzuweisen.

Veröffentlicht am 25. Mai 2020

Offenbare Unrichtigkeit: falsches Eingabefeld

Der Kläger war Busfahrer und hat von seinem Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungskosten erhalten, die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurden. Bei Übermittlung der Steuererklärung wurde vom steuerlichen Berater kein Eintrag in die vorgesehenen Felder des Formulars vorgenommen, sondern auf beigefügten Übersichten die Verpflegungsmehraufwendungen unter Anrechnung der Arbeitgebererstattung ermittelt. Lediglich die Differenz wurde in einer falschen Kennziffer des Formulars wiedergegeben. Dies führte dazu, dass die an das Finanzamt elektronisch übermittelten Werte des Arbeitgebers mangels Gegenrechnung dem Steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet wurden. Der Änderungsantrag nach § 129 AO wurde vom Finanzamt abgelehnt. Die Klage wurde zugunsten der offenbaren Unrichtigkeit rechtskräftig entschieden, da jedenfalls ein mechanisches Versehen des Finanzamtes vorliegt. Die Finanzbehörde hatte die Fehler des Steuerpflichtigen als eigene übernommen. Nach Aktenlage war einem unvoreingenommenen Dritten klar, dass der Sachbearbeiter die Verpflegungszuschüsse berücksichtigen wollte, dies aber in den Bescheiden nicht umgesetzt wurde. Dafür bedurfte es keiner tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen.

Veröffentlicht am 25. Mai 2020

Betriebsprüfung Rentenversicherung

In der Regel prüft die Betriebsprüfung Rentenversicherung alle vier Jahre. Geprüft werden Lohn- und Gehaltskonten, Anstellungsverträge, Beitragsabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung sowie Abrechnungsunterlagen für freie Mitarbeiter. Überwacht wird so, ob Arbeitgeber alle geschuldeten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abgeführt haben. Die Meldungen zur Sozialversicherung werden auf ihre Richtigkeit hin geprüft. Auch die Umlagen wegen Mutterschaft und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Insolvenzgeld sind Bestandteil der Betriebsprüfung Rentenversicherung. Kontrolliert wird der Insolvenzschutz von Wertguthaben und ob Betriebe die Künstlersozialabgabe gezahlt haben. Im Jahr 2018 wurden ca. 767.000 Unternehmen geprüft: bei einem Viertel wurden entweder Abrechnungsfehler oder gar Abrechnungsbetrug aufgedeckt. Die Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen ergaben sich mit knapp einer Milliarde Euro. Hinzu kamen Säumniszuschläge von rund 245 Millionen Euro.

Veröffentlicht am 19. Mai 2020

Gewerbesteuer und Soli

Der Solidaritätszuschlag war im Jahre 2011 verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2018 entschieden. Die Kläger erzielten im Jahre 2011 Einkünfte u. a. aus nichtselbständiger Arbeit und in geringem Umfange aus Gewerbebetrieb, für die Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt wurden. Sie begehrten, aus Gründen der Gleichbehandlung den Solidaritätszuschlag für ihre gesamten Einkünfte so zu berechnen, als handele es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In diesem Falle wäre nämlich Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet worden und der Solidaritätszuschlag wäre im Ergebnis geringer ausgefallen. Der BFH hat auch die geringere Belastung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim Solidaritätszuschlag mit Blick auf deren typische Gesamtbelastung durch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nicht beanstandet.

Veröffentlicht am 19. Mai 2020

Mutterschaftsgeld für das zweite Kind

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von weiteren Mutterschaftsgeld ab, weil das Arbeitsverhältnis bei Beginn der neuen Schutzfrist beendet gewesen und diese lediglich durch den Elterngeldbezug für das erste Kind beitragsfrei versichert war. Die Frau bezog jedoch nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses für drei Wochen Arbeitslosengeld. Das LSG hat die Krankenkasse zur Zahlung mit der Begründung verurteilt, die Klägerin habe sich nicht vollständig aus dem Arbeitsleben gelöst bzw. ihre Beziehung zum Erwerbsleben abgebrochen. Es ist danach nicht erforderlich, zunächst das erste Elterngeld auslaufen zu lassen und sich vor der zweiten Schutzfrist kurzfristig arbeitslos zu melden.

Veröffentlicht am 11. Mai 2020

Doppelter Haushalt bei Ledigen

Mit seinem Urteil hat das Finanzgericht Niedersachsen als erstes Finanzgericht zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes Stellung genommen. Danach erfordert das Vorliegen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte nunmehr neben dem bisherigen Merkmal „Innehaben einer Wohnung“ zusätzlich eine „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ (des Haupthausstandes). Diese Gesetzesverschärfung steht im Zusammenhang mit einer zuvor ergangenen bürgerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) – und richtet sich ausweislich der Gesetzesbegründung gegen die steuerliche Anerkennung einer doppelten Hausführung in Fällen, in denen ledige Arbeitnehmer außerhalb des Ortes ihrer ersten Tätigkeitsstätte – ggf. zusammen mit Geschwistern – eine unentgeltlich überlassene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnen (sog. Mehrgenerationenhaushalte). Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann mithin eine Beteiligung an den laufenden Kosten der Haushaltsführung weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung entnommen werden. Danach sind – wie im Streitfall – auch einmalige oder außergewöhnliche Kostenbeiträge anzurechnen. Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 39/19 anhängig.

Veröffentlicht am 4. Mai 2020

Quick Fixes: Erläuterungen der EU

Die Europäische Kommission hat Erläuterungen zu Mehrwertsteuerlichen Änderungen, die die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen betreffen, veröffentlicht (Quick Fixes). Die Erläuterungen beziehen sich auf folgende Rechtsakte, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten sind: Richtlinie in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, die Durchführungsverordnung hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, die Verordnung hinsichtlich des Informationsaustausches zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Konsignationslagerregelungen. Die Erläuterungen zu den Quick Fixes sind in englischer Sprache auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.

Veröffentlicht am 4. Mai 2020