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Schonfrist für Kassensicherheitsordnung

Ab 2020 muss nach gesetzlicher Regelung jeder Geschäftsvorfall per elektronischem Bon oder Papierbeleg festgehalten werden. Da das BMF aber mit der Zertifizierung nicht nachkommt, werden Verstöße bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet. Diese Frist wurde von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft gefordert. Betroffen von den neuen Verpflichtungen sind Betriebe, die ihre Bareinnahmen mittels elektronischer Kassensysteme aufzeichnen. Mit Nachdruck werde daran gearbeitet, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen, so das Finanzministerium.

Veröffentlicht am 30. März 2020

Düsseldorfer Tabelle

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sog. Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird kurz die Bedeutung der „Düsseldorfer Tabelle“ erklärt und eine Perspektive für das Jahr 2021 gegeben.

Veröffentlicht am 30. März 2020

Ausfall Gesellschafterdarlehen

Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. Die gewerbliche Darlehenshingabe verlangt eine „bankähnliche“ bzw. „bankentypische“ Tätigkeit. Bloße Darlehensgewährungen führen zu keiner sachlichen Verflechtung und begründen keine Betriebsaufspaltung. Der Steuerpflichtige kann als Gläubiger der Kapitalerträge jedenfalls dann eine der Anteilseigner-Kapitalgesellschaft nahe stehende Person i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG sein, wenn er aufgrund seiner Beteiligung an dieser über die Mehrheit der Stimmrechte in deren Gesellschafterversammlung verfügt.

Veröffentlicht am 30. März 2020

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine Neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Es gilt nach der Entscheidung des BAG der Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls. Ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

Veröffentlicht am 20. März 2020

Gewerbesteuer: Fernwärme

Wenn ein grundstücksverwaltendes Unternehmen nicht nur eigene, sondern auch ein fremdes Grundstück mit Fernwärme versorgt, dann schließt dies die erweiterte Gewerbeertragskürzung aus, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Diese Versorgung fremder Grundstücke mit Fernwärme stellt eine typische gewerbliche und keine vermögensverwaltende Tätigkeit dar. Der Sachverhalt würde sich anders darstellen, wenn die GmbH nur ihre eigenen Grundstücke mit Fernwärme versorgt hätte. Dann wäre dies noch als notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen. Revision zum BFH wurde zugelassen.

Veröffentlicht am 20. März 2020

Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Der eingeführte Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gilt bereits ab dem 1.1.2020. Die bisherige Freigrenze von monatlich ca. 155 EUR wurde durch einen Freibetrag in Höhe von rund 159 EUR ersetzt. Die neue Entlastung gilt zum Jahreswechsel auch für bereits vor dem 1.1.2020 zur Auszahlung gekommenen Renten dieser Art.

Veröffentlicht am 11. März 2020

Neue Bewertung von Pfandflaschen

Die deutschen Bierbrauer fürchten, dass sie mehr Steuern zahlen müssen, weil ihr Leergut steuerlich neu bewertet wird. Hier sind vor allem Brauereien betroffen, die ihr Bier in die gewöhnlichen Norm-Pfandflaschen abfüllen. Gem. eines Schreibens des BMF an die Finanzämter, soll Leergut bilanziell neu bewertet werden. Für gewöhnliche Pfandflaschen soll daher künftig keine Pfandrückstellung mehr möglich sein. Brauereien, die bislang für im Umlauf befindliche Pfandflaschen Rückstellungen in ihrer Bilanz gebildet haben, müssen diese auflösen, was einmalig ihren Gewinn und damit auch ihre Steuerlast erhöht. Falls die Pläne tatsächlich umgesetzt werden, so hätte dies auch fatale Auswirkungen auf das Mehrwegsystem, so Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauerbunds.

Veröffentlicht am 11. März 2020

Missbräuchliche Bewerbung

Das Arbeitsgericht in Bonn legt in einem Urteil fest, dass ein Entschädigungsanspruch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht besteht, wenn sich ein Bewerber rechtsmissbräuchlich verhält. Der Kläger bewarb sich im Urteilsfall auf die Stellenanzeige „Fachanleiter aus den Bereichen Küche/Hauswirtschaft/Nähen“ mit dem Hinweis, dass er ein Rentner sei und ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis erwarte. Der Teilbereich Nähen könne von ihm nicht erbracht werden und er benötige ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Appartement in nächster Betriebsnähe. Da er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, klagte der vermeintliche Rentner auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von rund 11.000 EUR. Das Arbeitsgericht wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass keine Anzeichen für die Diskriminierung aufgrund Alters erkennbar seien. Im Übrigen hat sich der Kläger rechtsmissbräuchlich verhalten, da er keine Angaben zu seiner Qualifikation oder Motivation seiner Bewerbung machte. Der Richter schloss aus den Umständen im Urteilsfall, dass es dem Kläger von vorneherein nur um eine Entschädigung ging. Dies habe sich vor allem durch seine völlig überzogenen Forderungen deutlich gezeigt.

 Veröffentlicht am 5. März 2020                                    

Bundestag stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Mit der Zustimmung des Bundestages zum dritten Bürokratieentlastungsgesetz sollen einige Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Entlastung von der Bürokratie bedeuten. Damit wird es künftig keinen gelben Schein mehr geben, ein schnellerer Check in im Hotel wird durch ein elektronisches Meldewesen ermöglicht, es kommt zu kürzeren Aufbewahrungszeiten bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen, weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Firmengründer und weniger Statistikpflichten. Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro. Der Bundesrat fordert noch weitergehende Maßnahmen, die die Länder mit Vorlagen erarbeiten und an den Bund weiterleiten werden.

Veröffentlicht am 5. März 2020

Nichtbeanstandungsregelung bei Kassen

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Durch die gesetzlichen Bestimmungen besteht die Verpflichtung, diese Vorgaben bis zum 31.12.2019 umzusetzen. Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben darauf hingewiesen, dass es für die flächendeckende Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme nicht beanstandet wird, wenn diese Systeme längstens bis zum 30.09.2020 noch nicht über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die Belegausgabepflicht bleibt davon unberührt. Die Übergangsregelung gilt auch für die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme sowie für die Mitteilungspflicht. Es wird vielmehr der Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abgewartet. Für den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Einsatzes einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ist ein gesondertes BMF-Schreiben vorgesehen.

Veröffentlicht am 26. Februar 2020