In seiner Mitteilung vom 10. Februar 2017 befürwortet der Bundesrat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Beseitigung der Lohnunterschiede von Männern und Frauen. Denn wie das Statistische Bundesamt bereist 2015 feststellte, verdienen Frauen immer noch 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies soll sich zukünftig ändern. Hierzu erhalten alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern tätig sind, einen Auskunftsanspruch über das Bruttogehalt ihrer ihnen gleichgestellten Arbeitskollegen. Ziel ist es durch Schaffung von Transparenz die Verhandlungsposition der Frauen im Rahmen von Gehaltsverhandlungen zu stärken bzw. die Einklagbarkeit etwaiger Lohnausgleichsansprüche zu erleichtern. Betroffen sind hiervon derzeit 14 Millionen Beschäftigte. Alle anderen Mitarbeiter können sich ersatzweise auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.
Quelle: b.b.h.
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