E-Bilanz: Neue Taxonomie

Die Finanzverwaltung hat mit einem neuen Schreiben die aktualisierte Taxonomie zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen bekannt gegeben. Diese gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Enthalten sind zwingend zu übermittelnde Werte im Anlagenspiegel, d. h. es wurden neue Mussfelder eingefügt. Ergeben sich im Einzelfall keine Angaben dazu, muss die Übermittlung mit einem NIL-Wert erfolgen (Übermittlung ohne Wert).  Ein detailliertes Anlageverzeichnis kann weiterhin übermittelt werden. Dies muss im Berichtsteil angekündigt werden. Die Taxonomie wurde aufgrund der neuen Gliederungsvorgaben des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes angepasst. Der bisherige Gliederungspunkt „Gewinnermittlung bei Personengesellschaften“ wurde umbenannt in „steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“.

Quelle:BBH