Nach einem aktuellen BMF-Schreiben wird klargestellt, welche neuen Fahrzeuge im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs einbezogen werden. Danach gehören auch landwirtschaftliche Zugfahrzeuge zu den begünstigten Fahrzeugen. Keine Landfahrzeuge sind jedoch Wohnwagen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Letztere sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und Bauart nicht zum Transport von Gütern oder Personen bestimmt oder geeignet.
Quelle: BBH