Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird mit 1,1 % auch in 2017 stabil bleiben. Dies bestätigt die aktuelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds. Eine Übersicht der aktuellen kassenindividuellen Zusatzbeiträge kann auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.
Quelle: BBH