Die Finanzverwaltung hat sich aktuell zur neuen digitalen Lohnschnittstelle geäußert, die im Modernisierungsgesetz zum Besteuerungsverfahren verankert ist. Die bisher ausgesprochene Empfehlung zur Anwendung ist überholt: Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Daten elektronisch über diese Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung betrifft alle ab 1.1.2018 lohnsteuerlich relevanten Daten. Unbeeinflusst bleibt aber das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen.