Das BMF hat die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung 2019 sowie für die Dauerfristverlängerung bekannt gegeben. Sie dienen als Muster für die elektronische Übermittlung, die seit 2011 verpflichtend zur Anwendung kommen muss.
Veröffentlicht am 4. Dezember 2018