Um Führungspersonal und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, sind Beteiligungen ein gängiges Mittel. Dies sollte auch von kleinen und mittelgroßen Familien GmbH‘ s genutzt werden, um die Unternehmensnachfolge und Fachkräfte zu sichern. Die Formen der Mitarbeiterbeteiligung sind im Grundsatz auf drei Firmen zurückzuführen: einräumen von Gesellschafterstellung durch Übertragung von GmbH-Anteilen, Optionen auf Erwerb von GmbH- Anteilen und schuldrechtliche Beteiligungen (Phantom-Stocks). Sofern eine GmbH-Beteiligung und damit echte Rechte wie z. Bsp. Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Recht auf Einsicht und Auskunft nicht gewünscht ist, sollte eine Option überlegt werden. Hier wird dem Mitarbeiter lediglich das einseitige Recht auf Übertragung des GmbH-Geschäftsanteils eingeräumt. Dies wäre auch im Falle von Phantom-Stocks gegeben. Hier hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag ohne jedoch rechtlich Gesellschafter zu sein.
Veröffentlicht am 29. April 2019