Ab dem 1.1.2020 wird die fehlerhafte Kassenführung mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR belegt. Schon heute werden durch Kassen-Nachschau und Betriebsprüfung Fehler im Zusammenhang aufgedeckt. In Zukunft sind noch höhere Bußgelder zusätzlich möglich. Erfasst werden Tatbestände, die noch keine Steuerhinterziehung sind, weil die betreffende Steuererklärung noch gar nicht abzugeben war. Steuerverkürzungen stehen jedoch schon im Raum. Die unangekündigte Kassen-Nachschau wird bei der ordnungsgemäßen Kassenführung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Steuergefährdungen können entdeckt und mit einem zusätzlichen Bußgeld belegt werden. Durch eine gesetzliche Neuregelung wurde das bisherige Bußgeld von 5.000 EUR bei Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Kassenführung auf 25.000 EUR angehoben. Veröffentlicht am 25. Oktober 2019