Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen während der Pause stellt jedoch nach einem aktuellen Urteil des LSG Hessen eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter Arbeitnehmer dabei, ist dies kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Angestellte arbeitete als Fondsmanager bei einer Immobiliengesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weitgehend selbst bestimmen. Als er mittags das Firmengelände zu einem Spaziergang verließ, stolperte er über eine Steinplatte und verletzte sich an Handgelenken und Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab. Auch die zuständigen Richter sind der Auffassung, dass Spaziergänge während der Arbeitspausen nicht gesetzlich unfallversichert sind.
Veröffentlicht am 25. Oktober 2019