Wegen mangelhafter Richtlinienumsetzung wurde vom EuGH zum ersten Mal gegen den Mitgliedstaat sofort ein Zwangsgeld verhängt. Bisher hatte die EU-Kommission dafür immer zwei Verfahren durchführen müssen. Der Europäische Gerichtshof hat Belgien verurteilt, täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zu entrichten, weil die Europäische Richtlinie nur teilweise von diesem Mitgliedstaat umgesetzt wurde. Die Kommission wurde zudem nicht ausreichend über den aktuellen Stand der Besprechungen informiert. Zum ersten Mal stellt der EUGH einen Pflichtverstoß fest und verhängt direkt eine Sanktion. Verstöße und mangelhafte Umsetzung von Richtlinien kommen bei den Mitgliedstaaten immer wieder vor. Es kommt in diesen Fällen zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen den jeweiligen Mitgliedstaat. Dieser muss nun Maßnahmen ergreifen. Tut er es nicht, kommt es zu finanziellen Sanktionen, die in einem zweiten Verfahren verhängt werden. Durch neue gesetzliche Vorgaben sind Sanktionen bereits im ersten Schritt möglich und durchführbar.
Veröffentlicht am 28. Oktober 2019