Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts stehen im Widerspruch zum Unionsrecht. Die streitigen Maßnahmen verstoßen laut Europäischem Gerichtshof gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit (Urteil vom 24.06.2019, Az.: C-619/18). Den Volltext des Urteils finden Sie auf der Seite der europäischen Justiz.
Veröffentlicht am 28. Oktober 2019