Die zum 1.1.2020 neuen Regelungen für Kassensysteme sind nun doch verlängert worden: die Übergangsregelung wurde bis zum 30.09.2020 beschlossen, das hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Unternehmen haben nun ausreichend Zeit, sich auf die neuen gesetzlichen Vorgaben einzustellen.
Veröffentlicht am 7. Januar 2020