Neue Rechengrößen ab 2020

Ab dem 1.1.2020 gilt eine neue Einkommensgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Betrag ist dann mit 6.900 EUR in den alten und mit 6.450 EUR in den neuen Bundesländern anzuwenden. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 8.450 EUR bzw. 7.900 EUR. Bis zu diesen Beträgen ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 EUR (monatlich 4.687,50 EUR). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 EUR (monatlich 5.212,50 EUR). Bis zu dieser Grenze müssen Versicherten gesetzlich krankenversichert sein, bei höheren Verdiensten kann eine freiwillige Versicherung vorgenommen werden.

Veröffentlicht am 21. Januar 2020

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