Seit dem 25.05.2018 ist die Verordnung der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur DSGVO unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Die DSGVO enthält konkrete an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz und weiterer Gesetze aus dem Jahr 2017 wurden das Bundesdatenschutzgesetz, das FVG und die AO mit Wirkung ab dem 25.05.2018 an die DSGVO angepasst. Das BMF hat mit dem angepassten Schreiben die neuen Regelungen aufgenommen.
Veröffentlicht am 27. April 2020