EU-Corona-Hilfen gegen Arbeitslosigkeit

Mit dem Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates wurde der Weg für die finanzielle Abfederung der Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge der Corona-Pandemie geebnet. Der deutsche Anteil liegt bei sechs Milliarden Euro. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht am 22. September 2020

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