Firmenfitnessprogramm

Der BFH hat zur Anwendung der 44 EUR Freigrenze ein aktuelles Urteil veröffentlicht. Im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms ermöglichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren. Es wurden durch den Arbeitgeber einjährige Trainingslizenzen erworben, die mit Zuzahlung durch den Arbeitnehmer unter die 44 EUR Freigrenze gefallen sind. Das Finanzamt unterstellte den Zufluss in einer Summe, weshalb die Freigrenze überschritten wurde. Weder das Finanzgericht noch der BFH teilten die Auffassung des Finanzamts. Der Geldwerte Vorteil war monatlich zugeflossen. Der Arbeitgeber hatte sein vertragliches Versprechen monatlich an die Mitarbeiter erfüllt, unabhängig davon, wie seine eigene Vertragsbindung den Fitnessstudios gegenüber gelaufen war. Durch die Zuzahlung der Mitarbeiter wurde die Freigrenze eingehalten.

Veröffentlicht am 3. März 2021

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Der BFH nimmt in einem aktuellen Urteil zur Frage Stellung, ob für einen Unternehmer ggf. jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung besteht. Der Unternehmer hatte im Gründungsjahr auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und die fünfjährige Bindungsfrist war ausgelaufen. Nach dem Urteil des BFH wirkt der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch für die folgenden Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts, noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.

Veröffentlicht am 3. März 2021

Arbeitszeitkonto

Das Arbeitszeitkonto ist auch etwas für kleinere Betriebe: Überstunden ansparen, Gleitzeit organisieren, Fehlzeiten ausgleichen kann möglich gemacht werden. Auf einem Arbeitszeitkonto wird die tatsächliche Arbeitszeit festgehalten. Möglich ist die Gestaltung über ein Kurzzeitkonto/Jahresarbeitszeitkonto oder auch über ein Langzeitkonto/Lebensarbeitszeitkonto. Unbedingte Voraussetzung ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung des Arbeitszeitkontos. Auch für Minijobber oder am Bau ist ein Arbeitszeitkonto eine Alternative. Für Geschäftsführer hat allerdings die Rechtsprechung das Führen eines Arbeitszeitkontos als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.

Veröffentlicht am 22. Februar 2021

Corona: Vollstreckungsschutz

Mit einem BMF-Schreiben gewährt die Finanzverwaltung Vollstreckungsschutz bei den durch die Pandemie wirtschaftlich nachteilig Betroffenen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Vollstreckungsschutz sich nicht auf Rückstände aus Gewerbesteuern erstreckt. Es werden jedoch ansonsten auch Steuerrückstände erfasst, die bereits aus der Zeit vor der Pandemie stammen. Gegen die Entscheidung ist beim BFH die Beschwerde anhängig.

Veröffentlicht am 22. Februar 2021

Crowdworker: Arbeitnehmer-Eigenschaft

Zahlreiche Internetplattformen vergeben Kleinstaufträge an sogenannte Crowdworker, die üblicherweise als Solo-Selbstständige tätig werden. In einem ersten Urteil hat das BAG einen Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft, der per App Aufträge zur Warenkontrolle erhielt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun eine wesentliche Entscheidung getroffen, wie die ständig wachsende Vergabe von Dienstleistungen über digitale Plattformen rechtlich einzustufen ist. Nach überwiegender Auffassung haben sogenannte Crowdworker, die für eine Internetplattform tätig werden, keinen Arbeitnehmerstatus, sondern werden als Selbstständige tätig. Das BAG hat nun in seinem aktuellen Urteil festgestellt, dass zwischen Internetplattformbetreiber und Crowdworker durchaus ein Arbeitsverhältnis zustande kommen kann. Hier ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses im Einzelfall maßgebend. Das Gericht stufte einen Plattform-Jobber, der regelmäßig für ein Unternehmen Waren kontrollierte, aufgrund der gegebenen Umstände als Arbeitnehmer ein. Der Plattformbetreiber habe die Zusammenarbeit so gesteuert, dass der Crowdworker seine Tätigkeit nicht frei gestalten konnte. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht München, zuungunsten des Klägers.

Veröffentlicht am 8. Februar 2021

Anteile an Immobilienfonds

Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs (“negativ thesaurierte Erträge”) führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung der Anteile gewinnerhöhend aufzulösen ist.

Veröffentlicht am 8. Februar 2021

Entsendung von Arbeitnehmern

Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar, lt. einer Pressemitteilung des EuGH. Er weist zunächst darauf hin, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar ist. Diese Richtlinie gilt nämlich grundsätzlich für jede länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen, die mit einer Entsendung von Arbeitnehmern verbunden ist, unabhängig vom betroffenen Wirtschaftssektor. Die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, damit er als „in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entsandt“ angesehen werden kann, muss einen hinreichenden Bezug zu diesem Hoheitsgebiet aufweisen. Das Bestehen eines Konzernverbunds für die Beurteilung, ob eine Entsendung von Arbeitnehmern vorliegt, ist nicht relevant. Zu dem Sonderfall der Kabotagebeförderungen, für die, die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern gilt, führt der Gerichtshof aus, dass diese Beförderungen vollständig im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats stattfinden.

Veröffentlicht am 1. Februar 2021

Steuerstundungen wegen Pandemie

Wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen sollen auch über den Jahreswechsel hinaus angeboten werden. Für die Umsetzung sind grundsätzlich die Länder zuständig: Stundung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Zwischen dem 19.03. und 30.09.2020 sind knapp 13 Milliarden Euro an fälliger Umsatzsteuer gestundet worden. Dazu kamen knapp sechs Milliarden bei anderen Steuerarten. Zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor.

Veröffentlicht am 1. Februar 2021

Digitale Rentenübersicht

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine digitale Rentenübersicht in geänderter Fassung beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Bündelung der Rentenvorsorgeinformation verschiedener Träger vor, jedoch zunächst auf freiwilliger Basis. Die digitale Rentenübersicht soll einen Anreiz setzen, dass sich die Bürger intensiver mit der Altersvorsorge auseinandersetzen. Die bisherigen Informationen seien laut Bundesregierung zu unübersichtlich.

Veröffentlicht am 27. Januar 2021

Pauschalentgelte für Sparmenüs

Die Aufteilung des Gesamtentgeltes für Sparmenüs und der Systemgastronomie zur Bestimmung der Anteile, die dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, kann nur nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise für die einzelnen Bestandteile erfolgen, wenn die Einzelbestandteile den Kunden auch separat mit Einzelverkaufspreisen angeboten werden. Der BFH hat hierzu entschieden, dass eine transparente Aufteilungsmethode anzuwenden ist, die nachvollziehbar ist. Der Kläger hatte die Aufteilung im Verhältnis der Wareneinsätze vorgenommen. Dies wurde vom Finanzgericht Niedersachsen abgelehnt. Wegen des Streits um die anzuwendende Aufteilungsmethode ist zurzeit ein Klageverfahren beim Finanzgericht München anhängig.

Veröffentlicht am 27. Januar 2021