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E-Bilanz: Taxonomie 6.3

Mit BMF Schreiben vom 02.07.2019 wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.3) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5 b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Grundsätzlich sind diese für Bilanzen der Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2019 und für Echtfälle ab Mai 2020 gegeben sein. Ebenfalls können die einzelnen Änderungen unter dem o.g. Link aufgerufen werden.

Veröffentlicht am 8. Oktober 2019

Hinweis auf drohenden Verfall von Urlaub

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt nur dann am Ende eines Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und Verfallzeiten belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich laut einer Entscheidung des LAG Köln nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. Die Klage des Arbeitnehmers war im Wesentlichen erfolgreich. Er hatte die Gewährung des Urlaubs nicht vom Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses verlangt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begehrte er einen finanziellen Ausgleich für nicht gewährten Urlaub zurückliegender Jahre. Ein Verfall des Urlaubsanspruches war nicht eingetreten, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht konkret aufgefordert hatte, den Urlaub zu nehmen. Außerdem hatte der Arbeitgeber ihn nicht klar und rechtzeitig darauf hingewiesen, dass der Urlaub andernfalls mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Veröffentlicht am 30. September 2019

Betrug bei der Umsatzsteuer

Die Bundesregierung teilt aufgrund einer Anfrage der Fraktion Die Linke mit, dass für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sog. Umsatzkarusselle grundsätzlich jedes Produkt bzw. Ware genutzt werden kann. Erfahrungsgemäß werden jedoch vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. In kurzer Zeit könne man so den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen. Auf die Frage, wie derartige Betrugsformen bekämpft oder reguliert werden sollen, antwortet die Bundesregierung, dass durch intensive Zusammenarbeit von Bund, Länder und Steuerfahndung eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt wurden und so seit Jahren intensiv und erfolgreich gegen die Steuerhinterziehungen im Zusammenhang vorgehen konnten. Allein in Deutschland entsteht dem Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle ein Schaden im zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr.

Veröffentlicht am 30. September 2019

ALG bei Sperrzeiten

Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (versicherungswidriges Verhalten), kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur eintreten, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich in zwei Fällen entschieden, in denen die Arbeitsverwaltung erst deutlich nach dem mehrfachen möglichen versicherungswidrigen Verhalten zeitgleich mehrere Bescheide über Sperrzeiten mit unterschiedlicher Dauer erlassen hatte. Gegenüber der bisherigen generellen Praxis der Bundesagentur für Arbeit hat der Senat damit erhöhte Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung für solche Sperrzeiten formuliert, die über eine Dauer von drei Wochen hinausgehen (Az.: B 11 AL 14/18 R und B 11 AL 17/18 R).

Veröffentlicht am 23. September 2019

Steuersatz auf Fahrkarten

Für Beförderungen im öffentlichen Personennahverkehr gilt derzeit der ermäßigte Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist nach Auskunft der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Eine geeignete Maßnahme wäre die Vergünstigung von Bahntickets durch die Absenkung der Umsatzsteuer auf Tickets für den Personenfernverkehr. Lt. Auskunft der DB AG würde die Steuersenkung für den Fernverkehr von derzeit 19 auf 7 Prozent Umsatzsteuer fünf Millionen zusätzliche Fahrgäste pro Jahr bringen. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes würde zu jährlichen Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro führen. Veröffentlicht am 23. September 2019

Pauschalvergütung von Überstunden

Das BAG hat entschieden, dass eine tarifvertragersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat unwirksam ist, wenn diese bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre für regelmäßig geleistete Mehrarbeit einen Ausgleich pauschal in Form von näher bestimmten Anzahl freier Arbeitstage erhalten. Die Voraussetzungen für den Mehrarbeitsausgleich sind nicht hinreichend klar geregelt und verletzten den Gleichheitsgrundsatz. Das BAG begründete seine Auffassung damit, weil die Beschäftigten die Mehrarbeit nicht klar ersehen können. Der Begriff der regelmäßigen Mehrarbeit lasse vor allem nicht erkennen, was nun als solche hinzunehmen ist oder was er im anderen Fall auch ablehnen könnte. Eine Regelmäßigkeit von Überstunden lasse auch grundsätzlich keine pauschale Vergütung zu. Die dem Arbeitnehmer zustehende Vergütung für Überstunden müsse im Einzelfall zzgl. des im Urteilsfall vorgesehenen Zuschlags ermittelt werden.

Veröffentlicht am 16. September 2019

Selbständig und abhängig beschäftigt

Die Zahl der Hybriden Selbständigen hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Der Anteil der Selbständigen, die zugleich abhängig beschäftigt sind, ist von 10 Prozent auf 17 Prozent gestiegen. Laut Umfrage waren 700.000 Menschen neben einer abhängigen Beschäftigung selbständig. Im Haupterwerb selbständig und im Nebenberuf nichtselbständig waren hingegen nur rund 105.000 Personen. Bei rund der Hälfte der Selbständigen mit abhängiger Beschäftigung ist eine dauerhafte Regelung vorhanden. Bei etwa einem Viertel wird die Selbständigkeit nach einer Weile wieder aufgegeben. Nur etwa ein Achtel beendet die abhängige Beschäftigung und wechselt komplett in die Selbständigkeit.

Veröffentlicht am 16. September 2019

Umweltbonus noch sicher

Bis Mitte des Jahres gibt es den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge mit 4.000 EUR sicher, eine Verlängerung ist möglich. Nicht damit zu verwechseln ist die Umweltprämie. Dabei müssen ältere Diesel-Fahrzeuge gegen „saubere“ Neue oder Gebrauchte Elektrofahrzeuge eingetauscht werden, damit die Prämie in Höhe von 4.000 EUR beansprucht werden kann. Die Umweltprämie kommt je zur Hälfte von den Automobilherstellern und von der BAFA. Für Unternehmer lohnt ein Blick in die Liste der für den Umweltbonus qualifizierten Fahrzeuge. Staatliche Förderungen für Limousinen, Kombis und leichte Nutzfahrzeuge können für den Austausch der vom Fahrverbot bedrohten Dieselfahrzeuge erlangt werden. Der zunächst bis Mitte 2019 befristete Umweltbonus wurde bislang nur zögerlich abgerufen, weshalb eine Verlängerung der Förderung sicher ist. Es gibt auch regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen, die mit dem Umweltbonus teilweise kombinierbar sind. Für Unternehmer sind noch andere Zuschüsse und steuerliche Begünstigungen für bestimmte Fahrzeuge denkbar. Auch die Entscheidung, ob Kauf oder Leasing für das Fahrzeug Vorteile bringt, sollte durch steuerliche Beratung geklärt werden. Die zum 01.01.2019 eingeführte reduzierte Besteuerung der Privatnutzung mit 50 Prozent des Bruttolistenpreises könnte ebenfalls die Entscheidung der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges begünstigen. Zwischenzeitlich wurde der Bonus bis 31.12.2020 verlängert.

Veröffentlicht am 9. September 2019

Kündigungsfristen einhalten

Bei der Kündigung von Arbeitsverträgen sind gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. In der Probezeit kann der Arbeitnehmer jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen entlassen werden. Ist der Beschäftigte zwei Jahre im Betrieb, greift für ihn die Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Bei einer Beschäftigung von mehr als zwei Jahren ist eine Staffelung zu beachten:

-zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: ein Monat zum Ende des Kalendermonats

-fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: zwei Monate zum Ende des Kalendermonats

-acht Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Monate zum Ende des Kalendermonats

-zehn Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Monate zum Ende des Kalendermonats

-zwölf Jahre Betriebszugehörigkeit: fünf Monate zum Ende des Kalendermonats

-15 Jahre Betriebszugehörigkeit: sechs Monate zum Ende des Kalendermonats

-20 Jahre Betriebszugehörigkeit: sieben Monate zum Ende des Kalendermonats

Diese Fristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Per Tarifvertrag oder durch individuellen Arbeitsvertrag können deutlich abweichende Fristen gelten.

Veröffentlicht am 9. September 2019

Arbeitslosenversicherung: Beitrag senken

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung vorgelegt. Es wird insbesondere auf die Überschüsse aller Sozialkassen verweisen. Auch der Umstand, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit derzeit mit rund 23,5 Milliarden Euro rund 0,69 Prozent des Bruttoinlandsprodukts umfasst, lasse eine Reduzierung des Beitragssatzes zu. Denn gesetzlich vorgeschrieben sind nur 0,65 Prozent. Zum 1.1.2020 solle deshalb der Beitragssatz zur ALV gesenkt werden von derzeit 2,5 Prozent auf 2,2 Prozent. Es soll künftig eine Koppelung an die Rücklage des BA vorgenommen werden. Wenn das vorgegebene Rücklagenziel mit 0,65 Prozent überschritten wird, muss der Beitragssatz in entsprechender Höhe gesenkt werden.

Veröffentlicht am 2. September 2019