Blog

Eventagentur: Sachzuwendungen

Wird die Höhe des dem Arbeitnehmer zugeflossenen Sachbezugs – hier die Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung – im Wege einer Schätzung anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind in die Schätzungsgrundlage nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind nicht zu berücksichtigen. In die Bemessungsgrundlage sind demgegenüber alle der Zuwendung direkt zuzuordnenden Aufwendungen (Einzelkosten) einzubeziehen, ungeachtet, ob sie beim Zuwendungsempfänger einen Vorteil begründen können. Besteht die Zuwendung in der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung, gehören zu diesen Aufwendungen auch die Kosten eines Eventmanagers.

Veröffentlicht am 4. Januar 2021

Grenzpendler: Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld, das an in Frankreich ansässige Beschäftigte deutscher Unternehmen gezahlt wird, wird in Frankreich nach französischem Recht besteuert. Damit verbleibe in Frankreich ansässigen Beschäftigten im Ergebnis ein geringerer Betrag ihres Kurzarbeitergeldes als den in Deutschland ansässigen Beschäftigten, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Für in Deutschland wohnende Beschäftigte sei der Bezug von Kurzarbeitergeld steuerbefreit. Eine faktische Doppelbesteuerung entstehe für Beschäftigte aus Frankreich dadurch allerdings nicht, da Deutschland die Einkünfte nach nationalem Recht keiner Besteuerung unterwerfe. Um zu vermeiden, dass die in Frankreich ansässigen Beschäftigten ein im Vergleich zu in Deutschland ansässigen Beschäftigten geringerer Betrag des Kurzarbeitergeldes verbleibe, würden bereits Gespräche mit Frankreich geführt. Nach Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 46.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die ihren Wohnsitz in Frankreich hatten.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2020

Verkauf von Gutscheinen

Der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet stellt eine steuerbare Leistung an den Kunden dar, es handelt sich nicht um eine Vermittlungsleistung an den Veranstalter. Dies stellt das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil fest. Die Revision beim BFH wurde zugelassen. Über ein Internetportal wurden verschiedene Freizeiterlebnisse angeboten, die mit dem Erwerb eines Gutscheins Inanspruch genommen werden konnten. Diese Gutscheine wurden im eigenen Namen und auf Rechnung des Klägers veräußert, über das Internetportal konnten die angebotenen Ereignisse ausgewählt und Termine vereinbart werden. Wurde eine Leistung durch den Gutscheininhaber in Anspruch genommen, leitete der Kläger den entsprechenden Betrag unter Abzug einer Vermittlungsprovision an den jeweiligen Veranstalter weiter und erteilte hierüber eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis. Der Kläger behandelte nur die Vermittlungsprovision als Umsatz, das Finanzgericht den gesamten Betrag des verkauften Gutscheins. Der BFH muss nun über diese Frage entscheiden, die auch erhebliche Auswirkung auf den Vorsteuerabzug der Beteiligten haben wird.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2020

Verwarnungsgelder: Arbeitslohn

Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat. Er bestätigte das FG zunächst darin, dass im Streitfall die Zahlung der Verwarnungsgelder auf eine eigene Schuld der Klägerin erfolgt ist und daher nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führen kann, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Im zweiten Rechtsgang hat das FG aber noch zu prüfen, ob den Fahrern, die einen Parkverstoß begangen hatten, nicht dadurch ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn zugeflossen ist, weil die Klägerin ihnen gegenüber einen Regressanspruch hatte, auf den sie verzichtet hat. Dass es sich bei den zugrundeliegenden Parkverstößen um Ordnungswidrigkeiten im absoluten Bagatellbereich handelt, spielt nach dem BFH für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, keine Rolle.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2020                        

Transportfahrer: Rentenversicherungspflicht

Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt. Der Kläger ist selbständiger Landwirt und führte daneben für das beigeladene Transportunternehmen und verschiedene Auftraggeber Transportfahrten durch. Diese wurden unregelmäßig für zumeist wenige Tage mit pauschalen Tagessätzen durchgeführt. Es wurde vom Kläger stets die LKW´s des Auftraggebers genutzt. Die Klage gegen die durch die Betriebsprüfung festgestellte Versicherungspflicht blieb erfolglos und auch die Berufung wurde zurückgewiesen. Verfügt ein im Transportgewerbe tätiger Auftragnehmer nicht über ein eigenes Fahrzeug, spricht dies regelmäßig gegen eine selbständige Tätigkeit.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

UStE: richtige Angaben zur Besteuerungsart

Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung müssen Steuerpflichtige aufgrund eines BFH-Urteils Angaben zur Besteuerungsart machen. Es geht hier um die wichtige Frage, ob sie Soll- oder Istversteuerer sind. Nach Datenlage kommt es beim Befüllen der Zeile 22 der aktuellen Umsatzsteuererklärung jedoch häufig zu Missverständnissen. Mit der Ziffer 1 wird angegeben, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Sollbesteuerung). Mit der Ziffer 2 wird auf die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) verwiesen. Mit der Ziffer 3 gibt der Unternehmer an, dass er die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) nur auf einzelne Unternehmensteile anwendet.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Verhaltensbedingte Kündigung

Wer eine verhaltensbedingte Kündigung vornehmen möchte, sollte sie mit einer Abmahnung vorbereiten und die Frist für die Entlastung beachten. Gründe dafür sind wiederholt unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, dauerndes zu spät kommen oder zu früh gehen, ohne Genehmigung verreisen oder Krankmeldung, obwohl der Mitarbeiter gesund ist. Auch andere Verstöße im betrieblichen Bereich sind denkbar, wie bedienen einer Maschine ohne vorgeschriebene Schutzkleidung. Bei gravierenden Verstößen muss schnell reagiert werden: fristlose Kündigungen müssen innerhalb zwei Wochen erledigt werden. Ansonsten muss eine Abmahnung erfolgen. Die eigentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Rechnung: Leistungsbeschreibung

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zum Leistungsgegenstand in Rechnungen wichtige Aussagen festgelegt. So kann ein Abrechnungsdokument nur dann eine Rechnung sein, wenn die Beschreibung der Leistung nicht nur allgemeiner Art ist. Mit der Bezeichnung „Produktverkäufe“ ist es nicht möglich, die Leistung genau zu identifizieren. Der Vorsteuerabzug ist damit aus einer solchen Rechnung nicht möglich.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Die bis Ende des Jahres befristete Mehrwertsteuersenkung kann in einzelnen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung würde jedoch den Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Dies teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion mit. Zuzahlungen tragen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei, so die Bundesregierung. Diese stellen mit Blick auf die langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen einen Stabilitätsfaktor dar.

Veröffentlicht am 30. November 2020