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Medizinische Analysen

Der BFH stellt in einem Nachfolgeurteil klar, dass medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik steuerfrei sein können. Das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Stetigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung.

Veröffentlicht am 10. August 2020

Krankengeld: Wochenfrist

Der Kläger war arbeitsunfähig, es wurde ihm Krankengeld bewilligt. Der Kläger wandte sich gegen die Auffassung, die Folge AU sei nicht innerhalb einer Woche eingereicht worden. Das Krankengeld wurde vom zuständigen Sozialgericht zugesprochen: es ruht der Krankengeldanspruch grundsätzlich, wenn die AU-Bescheinigung nicht binnen einer Woche eingereicht wird. Der Kläger hatte jedoch die Bescheinigung rechtzeitig eingereicht, da die Wochenfrist nicht mit dem Tag der weiteren Arbeitsunfähigkeit beginnt, sondern mit dem Tag, der auf den Eintritt der weiteren Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Wochenfrist ist nach Auffassung des Gerichtes von der Krankenkasse falsch berechnet worden.

Veröffentlicht am 3. August 2020

Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

Nach dem Urteil des BFH ist ein Umsatzsteuerbescheid nichtig, wenn aus diesem nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden. Es reicht aus, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheides aus Sicht des Empfängers im Wege der Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt.

Veröffentlicht am 3. August 2020

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Der Unternehmer ist verpflichtet, bei Krankheit des Mitarbeiters eine Lohnfortzahlung zu leisten. Zu beachten sind insbesondere Besonderheiten bei Zuschlägen und Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber zahlt für die ersten sechs Wochen das Gehalt in festgelegter Höhe. Dies gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende. Werkstudenten oder Aushilfen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit entsteht immer neu: Beginnt dagegen eine zweite Erkrankung innerhalb der sechswöchigen Ersterkrankung, endet die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld muss der Unternehmer bei der Berechnung grundsätzlich nicht berücksichtigen, es sei denn, dafür wurden gesonderte Regelungen getroffen. Zuschläge zur Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind allerdings zusätzlich zur Lohnfortzahlung fällig. Wichtig ist, dass der Unternehmer die konkrete Krankheitsdauer richtig berechnet, von großer Bedeutung ist dabei der Zeitpunkt der Erkrankung.

Veröffentlicht am 03. August 2020

Rückstellung Dienstjubiläum

Nach Randnummer 10 des BMF-Schreibens vom 8. Dezember 2008 kann für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums (sog. Jubiläumsrückstellungen) neben dem Teilwertverfahren auch ein sog. Pauschalwertverfahren angewendet werden. Dabei sind zwingend die Werte zugrunde zu legen, die sich aus der Anlage zu dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2008 ergeben. Die Anlage dieses Schreibens ist spätestens der pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich Dienstjubiläen am Ende der Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen, die nach dem 29. Juni 2020 enden; sie kann frühestens für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 20. Juli 2018 (Tag der Veröffentlichung der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“) enden. Sind neben Jubiläumsrückstellungen auch Pensionsverpflichtungen oder sonstige versicherungsmathematische Bilanzposten des Unternehmens zu bewerten, setzt die frühere Berücksichtigung voraus, dass auch bei diesen Bewertungen der Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ erfolgt ist.

Veröffentlicht am 03. August 2020

Unfallversicherungsschutz Nachwuchsfußballerin

Die Fußballerin erlitt während eines Spiels mit der Hessenauswahl einen Kreuzbrandriss. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag der Klägerin, den Kreuzbandriss als Arbeitsunfall anzuerkennen, ab. Sie hätte nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. Durch das Sozialgericht wurde die erhobene Klage abgewiesen, denn die Klägerin war nicht Beschäftigte des Vereins und habe daher während des Unfalls keine versicherte Tätigkeit ausgeübt, auch wenn sie in die Organisation des Vereins weisungsgebunden eingegliedert gewesen war.

Veröffentlicht am 20. Juli 2020

Scheinselbständigkeit: Kriterien und Definition

Klare Kriterien für eine eindeutige Definition von Scheinselbständigkeit fehlen. Scheinselbständig ist, wer als selbständig Tätiger auftritt, jedoch tatsächlich ein abhängig Beschäftigter nach dem SGB ist. Je mehr eine Tätigkeit der eines Angestellten ähnelt, desto wahrscheinlicher ist die Annahme der Scheinselbständigkeit. Folgende Kriterien sprechen dafür:

•    weisungsgebunden, weil der Auftraggeber vorschreibt, wann und wie welche Arbeit zu erledigen ist

•    Einbindung in eine Organisationsstruktur, Dienstpläne und feste Präsenzzeiten, fester Arbeitsplatz im Betrieb

•    Kein eigenes unternehmerisches Risiko, Betriebsmittel und Infrastruktur des Auftraggebers werden genutzt

•    Kein unternehmerisches Auftreten am Markt, keine eigenen Geschäftsräume oder Werbung

•    Feste monatliche Bezüge

•    War zuvor in der Firma angestellt.

Ein Nachweis, dass Auftragnehmer mehrere Kunden haben, bringt Auftraggebern wenig, denn jeder Auftrag ist gesondert zu betrachten. Diese Voraussetzung ist im Zusammenhang mit der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit von Bedeutung, wenn es um die Rentenversicherungspflicht geht. Hier haftet der Auftragnehmer allerdings in voller Höhe selbst für die Beiträge.

Veröffentlicht am 20. Juli 2020

Außenprüfung: mehr Rechtssicherheit

Spät einsetzende und lang andauernde Betriebsprüfungen binden bei Unternehmen und Verwaltung finanzielle und personelle Kapazitäten und verzögern die Rechtssicherheit bei den Beteiligten. Dies ist Grund genug, konkrete Verbesserungen bei der Außenprüfung anzugehen. Abschließend geprüfte Großunternehmen profitieren schon heute vom zeitnahen Austausch mit den vor Ort befindlichen Prüfern. Dies sollte auch bei kleinen und mittleren Betrieben nicht vernachlässigt werden. Es sollte zudem eine zeitnahe Prüfung erfolgen. Dies könnte z.B aufgrund eines bundesweit einheitlichen Antragsrechts für Steuerpflichtige aller Größenklassen erreicht werden. Durch freiwillige Vorauszahlungen könnte der ohnehin umstrittene Zinslauf bei länger andauernden Prüfungen gestoppt werden. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung. Eine dringende Notwendigkeit ist es, ungeprüfte Meldungen an die Straf- und Bußgeldstelle zu stoppen. Schließlich liegt nicht bei jeder Unrichtigkeit der Verdacht einer Steuerhinterziehung nahe. Der Generalverdacht der Finanzverwaltung ist vielfach nicht gerechtfertigt.

Veröffentlicht am 15. Juli 2020 

Aufrechnung mit Umsatzsteuer

Der BFH hat zur Frage der Aufrechnung des Finanzamts mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter Organschaft im Insolvenzverfahren entschieden. Der Rechtsgrund für die Erstattung von Umsatzsteuer wird danach grundsätzlich im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlung gelegt. Dies gilt auch, wenn diese im Fall einer nicht erkannten Organschaft zunächst gegen die Organgesellschaft festgesetzt und von dieser auch entrichtet worden ist.

Veröffentlicht am 15. Juli 2020