Sozialrecht wird einfacher

Das Leistungsrecht wird mit dem Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitssuche (Hartz IV) einfacher. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nun für 12 Monate bewilligt (bisher sechs Monate). Die Fälle werden nun von der Bundesagentur für Arbeit betreut, was eine Entlastung für die Jobcenter bringt. Daneben kommt es zu weiteren neuen Regelungen im Zusammenhang mit Arbeitssuchenden, z. B. können Ein-Euro-Jobs nun 36 Monate lang in öffentlich geförderten Beschäftigungen ausgeübt werden. Das gilt in einem Zeitraum von fünf Jahren.  Für Trennungskinder ergeben sich keine neuen Regelungen wie zunächst beabsichtigt.

Quelle BBH