Die beiden Umsatzsteuersenate beim BFH haben am selben Tag das Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt, der über die Vorgaben einer zum vorsteuerabzugsberechtigten Rechnung eine Entscheidung finden soll. Derzeit bestehen große Unsicherheiten in der Praxis zur Frage der ordnungsgemäßen Anschrift in der Rechnung, nachdem der BFH in einer Entscheidung die wirtschaftliche Betätigung als Maßgabe für die Anschrift gesehen hatte. Sollten Probleme im Zusammenhang auftreten, sollte unter Bezugnahme der EuGH-Vorlage Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (Beschlüsse vom 06.04.2016, V R 25/15 und XI R 20/14).
Quelle: BBH