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Neues BMF-Schreiben zur DSGVO

Seit dem 25.05.2018 ist die Verordnung der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur DSGVO unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Die DSGVO enthält konkrete an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz und weiterer Gesetze aus dem Jahr 2017 wurden das Bundesdatenschutzgesetz, das FVG und die AO mit Wirkung ab dem 25.05.2018 an die DSGVO angepasst. Das BMF hat mit dem angepassten Schreiben die neuen Regelungen aufgenommen.

Veröffentlicht am 27. April 2020

Unterschiedliche Steuersätze

Aufgrund einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion rechtfertigt die Bundesregierung in ihrer Antwort unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Zusammenhang mit der Abgabe von verzehrfertigen Speisen. Im Restaurant unterliegen diese Umsätze 19 Prozent, während verzehrfertige Speisen zum Mitnehmen ermäßigt besteuert werden. Nach Angaben der Bundesregierung wurde bei Schaffung des Mehrwertsteuersystems im Jahr 1968 festgelegt, die Lieferung von Lebensmitteln, auch wenn diese verzehrfertig zubereitet sind, grundsätzlich mit einem ermäßigten Steuersatz von derzeit sieben Prozent ermäßigt zu versteuern, um den Grundbedarf zu sichern. Die Inanspruchnahme von Restaurationsdienstleistungen kann nicht dem Grundbedarf zugerechnet werden.

Veröffentlicht am 27. April 2020

Kurzarbeit: Urlaub und Überstunden

Bei entsprechenden Voraussetzungen kann ein Antrag wegen Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann durch unterschiedliche Gründe bestehen, wie z. B. aus wirtschaftlichen Gründen. Das Kurzarbeitergeld ersetzt rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Berechnung sollte mit Blick auf den Zusammenhang von Kurzarbeit mit Urlaub, Überstunden oder Einmalzahlungen erfolgen. Grundsätzlich entsteht Mitarbeitern aus der Kurzarbeit kein Urlaubsanspruch. Wer Kurzarbeit beantragt, darf keine Überstunden von den Mitarbeitern fordern. Mitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Arbeitszeitguthaben zur Überbrückung zu nutzen. Es gibt dabei jedoch Ausnahmen wie z. B. bestimmte Stunden, die für Zwecke der Pflege bestimmt sind oder auch für andere Arbeitsausfälle besonderer Art. Arbeitgebern ist anzuraten, besondere Vereinbarungen dazu festzulegen, damit sachgerecht mit Überstunden, Urlaub oder Zeitguthaben verfahren werden kann.

Veröffentlicht am 22. April 2020

Grenzüberschreitende Steuergestaltung

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zugestimmt. Das Gesetz sieht die Mitteilungsverpflichtung im Zusammenhang für Intermediäre vor. Werden diese jedoch von der Verschwiegenheitspflicht als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer nicht entbunden, geht die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über. Die Mitteilung soll gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die deutschen Finanzbehörden haben die erlangten Informationen mit Finanzbehörden anderer EU-Staaten auszutauschen.

Veröffentlicht am 22. April 2020

Ärztliche Beraterin für den MDK

Für die Tätigkeit einer Ärztin, die aufgrund jährlich abgeschlossener Honorarverträge für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sozialmedizinische Beratungsaufgaben übernommen hatte, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Als unerheblich wurde es vom Sozialgericht betrachtet, dass in den Verträgen die Beratungstätigkeit als freiberufliche Tätigkeit bezeichnet wurde. Vor allem die tatsächlichen Verhältnisse sprachen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, da eine Einbindung in die Betriebsorganisation des MDK erfolgt war. Die dafür sprechenden Indizien waren die durch den MDK zugewiesenen Personen, die Ladung dieser Personen durch den MDK und die vom MDK zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Beratung. Außerdem nutze die Ärztin die Räumlichkeiten des MDK und die Gutachten wurden einem Mitarbeiter der MDK von der Ärztin diktiert.

Veröffentlicht am 14. April 2020

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Die Finanzverwaltung hat die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt gegeben. Hier wurden nur Rechtsprechungen eingearbeitet und es sind redaktionelle Anpassungen erfolgt. Soweit Rechtsprechung seit dem 14.12.2018 ergangen ist und im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, ist dies zum Teil noch nicht berücksichtigt. Außerdem enthält der neue Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfe, die beseitigt werden müssen. Einer Anwendungsregelung bedarf es nicht, da das aktuelle Schreiben lediglich redaktionelle Änderungen ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet.

Veröffentlicht am 14. April 2020

Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten 2020

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dies gilt grundsätzlich auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (Wert der Mahlzeit bis 60 EUR). Die Sachbezugswerte wurden zum 1.1.2020 neu festgesetzt: für ein Frühstück 1,80 EUR, für ein Mittags- oder Abendessen 3,40 EUR.

Veröffentlicht am 8. April 2020

Ist-Besteuerungsgrenze

Ab 1.1.2020 wurde die Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben. Damit wird ein Gleichlauf zur bestehenden Grenze der Buchführungspflicht erreicht, die bereits seit ein paar Jahren auf 600.000 EUR erhöht wurde. Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt. Damit soll eine größere Anzahl von Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet und die wirtschaftliche Dynamik der mittelständischen Wirtschaft unterstützt werden.

Veröffentlicht am 8. April 2020

Corona: Rettungsschirm für die Wirtschaft

Der deutsche Bundestag hat heute einer vorübergehenden Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz zugestimmt, um ein Rettungspaket für die Wirtschaft auf den Weg bringen zu können. Wegen des zu erwartenden deutlichen Rückgangs des Bruttoinlandsproduktes werden im Nachtragshaushalt 122,487 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Soloselbständigen werden zentral weitere 50 Milliarden Euro veranschlagt. Für kurzfristige Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung will die Bundesregierung zusätzlich 55 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Daneben wurden eine Reihe an weiteren Schritten beschlossen wie z. B. eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser, mehr Kompetenz des Bundes beim Seuchenschutz, Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung. Gelockert wurde das Insolvenzrecht, damit schnelle Pleiten vermieden werden und für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.

Veröffentlicht am 08. April 2020

Forschungsaufenthalt im Ausland

Die Aufwendungen (vorweggenommene Werbungskosten) für einen Forschungsaufenthalt im Ausland sind um steuerfreie Stipendien zu kürzen, so das Finanzgericht Münster. U.a. führte das FG auf, dass die Klägerin hinsichtlich der Reisekosten wirtschaftlich nicht belastet gewesen sei, weil diese durch die Reisepauschale abgedeckt seien. Weitere Aufwendungen wie die doppelte Haushaltsführung und die Fahrten in den USA seien nicht abzugsfähig, weil sie unmittelbar mit dem steuerfreien Stipendium im Zusammenhang stünden.

Veröffentlicht am 30. März 2020