Blog

Vorsteuerabzug aus Umzugskosten

Im Urteilsfall hatte das vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen einen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten beauftragt. Aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland wurden die Mitarbeiter an den Standort einer Konzerngesellschaft in das Inland versetzt. Das Finanzamt ging von einem tauschähnlichen Umsatz aus, da aufgrund der arbeitsvertraglich vereinbarten Kostenübernahme von Arbeitslohn auszugehen sei. Der Vorsteuerabzug ist damit aus Sicht der Finanzverwaltung nicht möglich. Der BFH sieht in der Übernahme der Maklerkosten durch den neuen Arbeitgeber keine das Gehalt des Mitarbeiters beeinflussende Leistung. Der Vorsteuerabzug ist deshalb zu bejahen. Ob das Urteil auch auf Umzugskosten im Inland anzuwenden ist, wurde nicht weiter zur Aussage gebracht.

Veröffentlicht am 21. Januar 2020

Mithilfe bei der Strohernte

Der Kläger hatte auf Bitten seines Cousins beim beladen mit Strohballen für dessen landwirtschaftlichen Betrieb mitgeholfen. Auf abschüssigem Gelände kamen die Strohballen ins Rutschen und der Kläger fiel vom Anhänger und verletzte sich schwer. Das zuständige Sozialgericht bestätigte die Auffassung der gesetzlichen Unfallversicherung, wonach keine Versicherte Wie-Beschäftigung vorgelegen habe. Die Arbeit des Klägers hatte drei Stunden gedauert und stellt eine unter Verwandten übliche Gefälligkeit dar. Dies gilt vorliegend noch mehr, weil der Kläger und sein Cousin sich üblicherweise gegenseitig aushalfen. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Personen versichert, die wie Beschäftigte tätig werden. Gegen das Urteil ist die Berufung beim LSG zugelassen.

Veröffentlicht am 13. Januar 2020

Anzahlungen – Voraussetzungen (Blockheizkraftwerk)

Der BFH bestimmt in seinem aktuellen Urteil zu einem Blockheizkraftwerk worauf es beim möglichen Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung ankommt. Danach muss in unionskonformer Auslegung der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt sein und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheinen. Die eventuelle Berichtigung des Vorsteuerabzugs setzt eine Rückzahlung voraus. Der Kläger machte im Urteilsfall den Vorsteuerabzug für eine Anzahlung aus der Bestellung eines Blockheizkraftwerks geltend, die Lieferung der Anlage unterblieb. Über das Vermögen der BHK-GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und mangels Masse eingestellt. Die für die GmbH handelnden Personen wurden wegen Gewerbes- und Banden massigen Betrugs in 88 Fällen und wegen vorsätzlichen Bankrotts zu Lasten der Käufer der Blockheizkraftwerke nicht aber wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verurteilt. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug aus der Anzahlung des Klägers ab. Der BFH bestätigte erneut den Vorsteuerabzug wie in einem Parallelfall ohne Berichtigungsverpflichtung. Die Voraussetzungen für den Abzug der Vorsteuer aus der geleisteten Abzahlung sind gegeben. Eine Berichtigung des Vorsteuerbetrages ist nicht vorzunehmen, da hierfür beim Ausbleiben der Leistung insbesondere eine Rückzahlung des Lieferers vorausgesetzt wird.

Veröffentlicht am 13. Januar 2020

Überbrückungsleistungen für Unionsbürger

Streitig war der Anspruch auf Lebensunterhalt einer in Prag geborenen Klägerin, die sowohl die tschechische als auch die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, lange in Syrien lebte und kriegsbedingt 2015 nach Deutschland einreiste. Das zuständige Gericht stellt fest, dass die Klägerin keine Ansprüche auf reguläre Leistungen der Sozialhilfe hat. Die Klägerin besaß kein europarechtliches materielles Freizügigkeitsrecht oder sonstiges Aufenthaltsrecht. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob die Klägerin als Unionsbürgerin gänzlich von Leistungen der Sozialhilfe ausgeschlossen sein kann. Immerhin ist sie als Ausländerin deshalb privilegiert, weil sie als Unionsbürgerin nicht zur Ausreise verpflichtet ist. Überbrückungsleistungen wurden der Klägerin zugesagt. Es wurde allerdings die Revision zum BSG zugelassen und zwischenzeitlich eingelegt.

Veröffentlicht am 7. Januar 2020

Vordrucke UStVA

Das BMF hat die Vordrucke für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren 2020 bekannt gegeben:

• USt 1A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

• USt 1H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020

• USt 1E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

Veröffentlicht am 7. Januar 2020

Übernahme Steuerberatungskosten

Wenn der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung mit Abtretung der Steuererstattungs-ansprüche die Steuerberatungskosten übernimmt, dann wendet er hierdurch keinen Arbeitslohn zu, so der BFH. Entscheidend war bzw. ist hier, dass die Übernahme der Kosten in ganz überwiegend betrieblichem Interesse erfolgt ist. Im Urteilsfall war anhand der Gesamtumstände von einem solchen Interesse auszugehen, so dass als Ergebnis die Übernahme der Kosten nicht zu Arbeitslohn führte.

Veröffentlicht am 7. Januar 2020

Fahrten im Mannschaftsbus

Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören können. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Hierbei wird eine tatsächlich geleistete Arbeit an einem Sonntag, Feiertag oder zur Nachtzeit vorausgesetzt. Ein passives Verhalten der Spieler und Betreuer während der Beförderung im Bus erfüllte diese Voraussetzung. Lt. Arbeitsvertrag waren die zur Teilnahme an den Fahrten verpflichtet gewesen. Revision zum BFH wurde zugelassen unter dem Az. VI R 28/19.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2019

Betriebsunterbrechung oder Verpachtung

Durch den Wegfall der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung wird – oftmals unbeabsichtigt – eine Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen ausgelöst. In einer Pressemitteilung des Steuerberaterverbands Niedersachsen-Anhalt wird zur Thematik der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung und der Verhinderung von ungewollter Aufdeckung stiller Reserven in einer Betriebsaufspaltung näher eingegangen. U.a. wird aufgeführt, dass bei Einstellung einer werbenden gewerblichen Tätigkeit durch einen Unternehmer nicht zwingend eine Betriebsaufgabe vorliege. Diese Einstellung könnte auch nur als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, die den Fortbestand des Unternehmens unberührt lässt. Die für die Einstellung der werbenden Tätigkeit durch einen Unternehmer geltenden Grundsätze sind bei der Beendigung einer Betriebsaufspaltung gleichermaßen anzuwenden und zu beachten.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2019

BMF: Einzelheiten zu Jobtickets

Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem umfangreichen Schreiben Einzelheiten zur Steuerbefreiung von Jobtickets, insbesondere zur Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr und zu Anrechnungs- und Bescheinigungspflichten. Zum Personenverkehr gehören lt. Finanzverwaltung die Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC,EC), Fernbusse sowie vergleichbare Hochgeschwindigkeits- und Fernzüge. Soweit z. B. wegen einer Bahncard beide Bereiche betroffen sind, muss aufgeteilt werden. Hierzu hat das BMF zahlreiche Beispiele im Schreiben vom 15.08.2019 aufgeführt. Auch eine Vereinfachungsregelung wird vorgesehen: für die Bewertung können die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.

Veröffentlicht am 18. Dezember 2019