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Weihnachtsgeld: wann ein Muss?

Wer als Unternehmer seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld streichen möchte, muss die rechtlichen Grundlagen dafür genau prüfen. Sieht der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld nicht freiwillig vor, ist die Kürzung oder der Wegfall ausgeschlossen. Liegt es über dem Tarif, kann eine Reduzierung auf das Tarifniveau erfolgen, wenn wie nach BAG festgelegt, eine Zulage jederzeit widerruflich ist. Dies gilt auch für im Arbeitsvertrag festgelegtes Weihnachtsgeld. Die Formulierung „freiwillige Leistung“ allein genügt nicht. Beachtet muss nun noch die betriebliche Übung, die bei dreimaliger Zahlung ein Muss auslöst. Über rechtliche Gestaltungen und Formulierungsmöglichkeiten sollte sich der Unternehmer unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Veröffentlicht am 26 Februar 2020

Urlaubsrecht: wichtige Urteile

Mehrere aktuelle Urteile zum Thema Urlaub ändern Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. So hat das BAG klargestellt, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter klar und transparent darüber informieren müssen, wieviel Jahresurlaub noch besteht und wann der Anspruch darauf hinfällig ist. Aufgrund einer weiteren Entscheidung des BAG dürften Arbeitgeber geneigt sein, eine Auszeit mit einem Sonderurlaub über längere Zeit zu genehmigen, da währenddessen kein regulärer Anspruch auf Urlaub besteht. Ein neues Urteil des EuGH verschafft bei Kurzarbeit Klarheit zum Mindestjahresurlaub: Arbeitnehmer haben während des Urlaubs Anspruch auf ihr normales Arbeitsentgelt, allerdings können Kurzarbeitszeiten dazu führen, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Arbeitnehmer in Elternzeit haben nach einer Entscheidung des BAG zwar während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch, der Jahresurlaub kann jedoch um ein zwölftel je vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden. Strittig war bisher, wie Urlaubsansprüche von Verstorbenen zu handhaben sind. Das BAG hat hierzu entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mit dem Tod verfallen, sondern den Erben neben dem direkten Auskunftsanspruch auch die Auszahlung zusteht.

Veröffentlicht am 18. Februar 2020

Rücklage § 6 b EStG: Herstellung, Gewinnzuschlag

Der Herstellungsbeginn i. S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ist anzunehmen, wenn das Investitionsvorhaben „ins Werk gesetzt“ wird. Dies kann vor den eigentlichen Bauarbeiten liegen. Reine Vorbereitungsarbeiten in der Entwurfsphase reichen nicht aus, um von dem Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ausgehen zu können. Die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG ist jedenfalls bis zum Jahr 2009 nicht verfassungswidrig.

Veröffentlicht am 18. Februar 2020

Lohnsteuerpauschalierung

Der BFH hat grundsätzlich zur Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers entschieden. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ist in diesem Zusammenhang derjenige Lohn, den der Arbeitgeber Verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf den zusätzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. Der BFH ändert damit seine Rechtsprechung.

Veröffentlicht am 10. Februar 2020

Hinzurechnung von Zinsen

Der BFH hat zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten einen Leitsatz aufgestellt. Wenn demnach der Geschäftszweck eines Unternehmens darin besteht, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden.

Veröffentlicht am 10. Februar 2020

Phantomlohn bei Minijobs

Phantomlohn entsteht dann, wenn Unternehmen nicht das bezahlen, worauf der Arbeitnehmer Anspruch hat. Da in der Sozialversicherung das Anspruchsprinzip besteht, werden zumindest Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Ein neues Problem könnte insbesondere bei Minijobs auf Abruf gegeben sein. Durch eine gesetzliche Neuregelung wird unterstellt, dass der Beschäftigte 20 Stunden wöchentlich arbeitet, wenn keine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde. Rechnet man die unterstellte Stundenzahl mit dem gesetzlichen Mindestlohn hoch, ist der Minijobs auf keinen Fall eingehalten. Auch bei Teilzeitbeschäftigten ansonsten könnten Probleme auftauchen. Wenn der Mitarbeiter flexibel arbeiten soll, müssen neue Regeln eingehalten werden. Von der zu vereinbarenden Mindest- oder Höchstarbeitszeit kann nicht mehr beliebig abgewichen werden. Für alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich Minijobber muss dringend eine Regelung getroffen werden, die mit dem Anwalt besprochen werden sollte. Neben den Nachforderungen der Sozialversicherung stehen auch strafrechtliche Folgen für Arbeitgeber im Raum.

Veröffentlicht am 3. Februar 2020

Rechnung im Sinne des § 14 c UStG

Im aktuellen Urteil des BFH ging es um den Verweis auf die Jahreskonditionsvereinbarung und den darauf beruhenden negativen Steuerbetrag. Der BFH lässt den Verweis auf Vereinbarungen grundsätzlich zu. Der Inhalt einer dem Finanzamt vorliegenden Konditionsvereinbarung kann dann ergänzend herangezogen werden, wenn in dem betreffenden Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. Ein als Belastung bezeichnetes Dokument kann über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnen. Ein negativer Betrag, der in der Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht wegen § 14c UStG geschuldet.

Veröffentlicht am 3. Februar 2020

Arbeitsrecht: Equal Pay

Seit dem Schattenwirtschaftsbekämpfungsgesetz gilt für die Entlohnung von Leiharbeiter der Grundsatz der Gleichstellung Equal Pay. Der Arbeitgeber kann von diesem Grundsatz nur in Ausnahmefällen abweichen (z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelung). Nach einem aktuellen Urteil des BAG können Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, vom Grundsatz der Gleichstellung kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Der Arbeitsvertrag der Parteien im Urteilsfall hatte hingegen Abweichungen von den tariflichen Bedingungen enthalten, die nicht ausschließlich zugunsten des Arbeitnehmers wirken. Die Sache wurde an das LAG zurückverwiesen, um die Höhe der sich ergebenden Differenzvergütungsansprüche für den Mitarbeiter zu entscheiden.

Veröffentlicht am 27. Januar 2020

Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen

Die gesetzliche Neuregelung übernimmt im Wesentlichen den Wortlaut der EU-Vorgaben. Die bisherige Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 a UStG wird gestrichen. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuerbefreiung ist für Fortbildungsleistungen privater Einrichtungen gegeben, die eine systematische Gewinnerzielungsabsicht anstreben. Geltende Umsatzsteuerbefreiungen können so verloren gehen: in Kritik steht vor allem die Verteuerung von Bildungsangeboten, die Bedrohung für gewerbliche Anbieter aufgrund der Ausnahmeregelung und damit zu einem asymmetrischen Wettbewerb auf dem Markt.

Veröffentlicht am 27. Januar 2020

Neue Rechengrößen ab 2020

Ab dem 1.1.2020 gilt eine neue Einkommensgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Betrag ist dann mit 6.900 EUR in den alten und mit 6.450 EUR in den neuen Bundesländern anzuwenden. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 8.450 EUR bzw. 7.900 EUR. Bis zu diesen Beträgen ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 EUR (monatlich 4.687,50 EUR). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 EUR (monatlich 5.212,50 EUR). Bis zu dieser Grenze müssen Versicherten gesetzlich krankenversichert sein, bei höheren Verdiensten kann eine freiwillige Versicherung vorgenommen werden.

Veröffentlicht am 21. Januar 2020