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Polnische Einzelhandelssteuer

Am 01.09.2016 ist in Polen das Gesetz über eine umsatzbasierte und progressiv ausgestaltete Einzelhandelssteuer in Kraft getreten. Steuerpflichtig waren alle Einzelhändler unabhängig von deren Rechtsform. Nach mehreren Schriftwechseln über dieses Gesetz zwischen den polnischen Behörden und der EU-Kommission leitete diese wegen der fraglichen nationalen Maßnahme, die sie als staatliche Beihilfe ansah, ein Verfahren ein. Im Jahr 2017 wurde die Steuer daraufhin von der Kommission als rechtswidrig erklärt. Diese diesbezüglichen Beschlüsse wurden nun vom EuGH als nichtig erklärt. Als Begründung wird aufgeführt, dass Rechtsfehler der Kommission vorliegen bei der Ermittlung des Sachverhaltes bzw. der Begründung der Entscheidung. Sie habe nicht allein aus der progressiven Struktur der Steuer auf das Vorliegen selektiver (unzulässiger) Vorteile schließen dürfen. Weiterhin habe sie auch keinen selektiven Vorteil darlegen können.

Veröffentlicht am 29. Juli 2019

Auszahlung von Sterbegeld

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 – nrkr). In der betrieblichen Altersversorgung werde zwar eine Hinterbliebenenversorgung nur an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, den Lebensgefährten oder die waisenrentenberechtigten Kinder ausgezahlt. Im Streitfall wurde aufgrund des Versicherungsvertrags ein Sterbegeld an die Erben ausgezahlt, da keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden waren. Die Besteuerung der Leistung knüpft an den Zufluss an. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (BFH, Az. X R 38/18).

Veröffentlicht am 22. Juli 2019

Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Es wurde im Streitfall ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Tiefgaragenstellplätzen fertiggestellt. Das Gebäude wurde teilweise umsatzsteuerfrei und teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet. Der Anteil der Vorsteuer wurde nach dem Verhältnis der Steuerpflichtigen zu den steuerfreien Ausgangsumsätzen ermittelt (Umsatzschlüssel). Das Finanzamt ermittelte den Vorsteuerabzug dagegen nach dem ungünstigeren Flächenschlüssel. Das zuständige Finanzgericht betonte, dass regelmäßig der Flächenschlüssel anzusetzen sei, es sei denn, im Einzelfall sei der Ansatz nicht sachgerecht. Im zweiten Rechtswege wurde die Sache endgültig abgewiesen. Die Aufteilung nach dem Flächenschlüssel sei grundsätzlich sachgerecht. Es wurden schließlich im Verfahren keine Gründe vorgebracht, die den Ansatz des Umsatzschlüssels ausnahmsweise zulassen würden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Veröffentlicht am 22. Juli 2019

Versicherungspflicht von Übungsleitern

Das LSG Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass für Übungsleiter nach den Vorgaben des EStG mit Einnahmen bis 2.400 EUR im Jahr die unwiderlegbare Vermutung besteht, diese Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt anzusehen. Die Rentenversicherung hatte bei der anerkannten Sport- und Gymnastiklehrerin ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen. Die war ohne schriftliche Vereinbarung als Übungsleitern tätig. Anfangs wurde sie für je eine Stunde zu nach Beginn, Ende und Ort festgelegten Kursen der Rückengymnastik und des Nordic Walking verpflichtet, welche im Vereinsgebäude oder in einem naheliegenden Waldstück stattfanden. Vertretungsweise übernahmen die Übungsleitern weitere Kurse. Die Teilnehmer meldeten sich bei der Turnvereinigung an. Für die Leitung der Kurse war ein Stundensatz von 22 EUR vereinbart, die von den Parteien als steuerfreie Übungsleiterpauschale angesehen wurde. Das LSG stellt in seinem Urteil fest, dass die Sozialversicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung die Erzielung von Arbeitsentgelt voraussetze. Einnahmen bis zu 2.400 EUR im Rahmen der Übungsleiterpauschale sind als Aufwandsentschädigung nicht dem Begriff des Arbeitsentgeltes zuzurechnen. Aufgrund der tatsächlichen Umstände war auch ansonsten kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis erkennbar.

Veröffentlicht am 15. Juli 2019

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Die Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung sollen durch eine neue Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen angekurbelt werden. Vorgesehen ist, Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklungen zu fördern, was in einer Anlage zum Gesetz näher erläutert wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Anspruchsberechtigte nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen (Arbeitslöhne) vom Arbeitnehmer bezogen worden sind, den Antrag auf Forschungszulage beim Betriebsstätten Finanzamt stellen kann. Dem Antrag ist eine Bescheinigung der Förderfähigkeit des Vorhabens beizufügen. Die Bescheinigung muss gesondert bei einer noch zu bestimmenden Stelle beantragt werden. Die Forschungszulage wird nicht zu den Steuerpflichtigen Einnahmen gehören. Kapitalgesellschaften haben die Zulage in der Gewinnrücklage auszuweisen. Das könnte allerdings zu negativen Auswirkungen bezüglich der 7g EStG-Regelungen führen, da das Betriebsvermögen so belastet wird. Nachteilige Wirkungen sollten vom Gesetzgeber im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch überdacht werden.

 Veröffentlicht am 15. Juli 2019

Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenzen

Die Bundesregierung antwortet aufgrund einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur dauerhaften Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung. Für viele Betriebe stellt es eine große Entlastung dar, wenn saisonale Arbeitskräfte ohne großen Personalwechsel kurzfristig beschäftigt werden können, insbesondere im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen in den letzten Jahren kaum verändert haben. Auch mit einer Anhebung der Zeitgrenzen auf 70 Tage oder drei Monate im Jahr seien keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden. Deshalb hat sich die Bundesregierung zu einer dauerhaften Lösung bezüglich der neuen Zeitgrenzen entschieden.

Veröffentlicht am 8. Juli 2019

Anrechnung der Gewerbesteuer

Das BMF hat ein Schreiben vom 17.04.2019 zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG veröffentlicht. Das Inhaltsverzeichnis des bisherigen Schreibens vom 03.11.2016 wurde neu gefasst. Weiterhin wird auf Besonderheiten bei mehrstöckigen Gesellschaften und dabei auch auf die Begrenzung des Ermäßigungsbetrages auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer eingegangen. Aufgezeigt wird dies im Schreiben anhand von Beispielen. Anzuwenden ist das Schreiben ab Veranlagungszeitraum 2020, auf Antrag des Steuerpflichtigen auch für Veranlagungszeiträume vor 2020. Veröffentlicht am 8. Juli 2019

Tariflicher Zuschlag: Hohe Feiertage

Der Kläger war bei einem Backwarenunternehmen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifmantelvertrag Anwendung, der u. A. auch Zuschläge für Sonntage und Feiertage vorsah. An hohen Feiertagen war ein Zuschlag von 200 Prozent vorgesehen. Vom Arbeitgeber wurde schließlich mitgeteilt, dass für den Ostersonntag nur noch der Sonntagszuschlag mit 50 bzw. 75 Prozent gezahlt wird, weil es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Das LAG hat entschieden, dass hohe Feiertage zumindest für christliche Feste wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten anzunehmen sind. Dies umfasst auch den Ostersonntag oder Pfingstsonntag. Die Arbeitnehmer sollen für eine besondere Belastung entschädigt werden, dass sie bestimmte als besonders wichtig erachtete Feiertage nicht im Kreise ihrer Familie verbringen können, sondern Arbeitsleistungen erbringen müssen. Diese Beeinträchtigung liegt am Ostersonntag genauso vor wie am Ostermontag. Das gilt genauso für die Pfingstfeiertage. Das Arbeitsgericht hat Revision beim BAG zugelassen.

Veröffentlicht am 1. Juli 2019

Ausländische Buchführungspflichten

Der BFH hat zur Maßgeblichkeit ausländischer Buchführungspflichten im deutschen Besteuerungsverfahren ein aktuelles Urteil veröffentlicht. Im Urteilsfall ging es um eine liechtensteinische Aktiengesellschaft mit inländischen Vermietungseinkünften, die nach liechtensteinischen Recht Buchführungspflicht ist. Das Finanzamt sah die Verpflichtung zur Buchführungspflicht nach deutschem Steuerrecht als verpflichtend an. Der BFH hat entschieden, dass eine auf ausländischen Recht bestehende Buchführungspflicht zugleich als Mitwirkungspflicht im inländischen Steuerverfahren zu beurteilen ist. Damit ist die Gesellschaft bereits nach § 140 AO für Steuerzwecke zur Buchführung verpflichtet.

Veröffentlicht am 1. Juli 2019

Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Seit dem 1.04.2019 gelten neue Mindestlöhne für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Der Tarifvertrag enthält erstmals eine Differenzierung der Mindestlohnentgelte: Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 EUR und Mindestlohn 2 in Höhe von 15,79 EUR je Zeitstunde. In drei Schritten werden die Entgelte bis zum 1.1.2022 angehoben. Bis zum Jahr 2022 soll das Mindestentgelt auf 17,17 EUR bzw., 17,80 EUR je Zeitstunde angehoben werden.

Veröffentlicht am 25. Juni 2019