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Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde in Baden-Württemberg erhöht. Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistungen würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen auch steuerliche Regelungen beachtet werden. Bisher durften die Zuwendungen maximal 40 Euro betragen. In Baden-Württemberg wurde diese Grenze nun rückwirkend zum 1.1.2019 auf 60 Euro erhöht. Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die AO bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Aus diesem Grund sind die jeweiligen Länder zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten.

Veröffentlicht am 20. Mai 2019

Minijobgrenzen aktualisieren

Der eingebrachte Gesetzesentwurf zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung wurde abgelehnt. Mit dem Gesetzesentwurf sollten die Verdienstgrenzen für geringfügig Entlohnte im Minijob und auch im Midi-Job (Gleitzone) dynamisch erhöht werden. Von der den Gesetzesentwurf einbringenden Partei FDP wurde kritisiert, dass die Grenzen seit Jahren nicht erhöht wurden, außerdem würde keine Gehaltserhöhung möglich sein, im Gegenteil: mit der Erhöhung des Mindestlohns ist sogar eine Reduzierung der Arbeitsstunden erforderlich. Die Verdienstgrenzen sollten deshalb an den Mindestlohn gekoppelt werden. Mit einer Verdienstgrenze des 60 fachen des allgemeinen Mindestlohns bei Minijobs und des 145 fachen bei Beschäftigungen in der Gleitzone im Jahr 2020 wird eine Automatisierung erreicht. Der Entwurf wurde auch deshalb abgelehnt. Nach Auffassung der SPD, Grünen und Linken würde die vorgeschlagene Regelung zur Ausweitung prekärer Beschäftigung führen, von der vor allem Frauen benachteiligt würden.

Veröffentlicht am 13. Mai 2019

UStVA vermehrt angefordert

Seit Jahresbeginn bekommen insbesondere Kleinunternehmer, deren Umsatzsteuer weniger als 1.000 EUR pro Jahr beträgt, häufig Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, künftig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Bislang wurde durch die Finanzverwaltung aufgrund der niedrigen Zahllast regelmäßig auf die unterjährige Abgabe verzichtet. Der Grund liegt an der Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, wonach in bestimmten Fällen nun doch die Abgabe der UStVA gefordert werden soll. Nun gilt die generelle Pflicht (auch für Kleinunternehmer), wenn die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe geschuldet wird, wenn die Steuer für § 13 b UStG als Leistungsempfänger geschuldet wird, wenn als letzter Abnehmer die Steuer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird oder wenn ein Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG vorliegt.

Veröffentlicht am 13. Mai 2019

Höhere Zuschüsse für Azubis

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgesetzes werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, die Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.

-Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge: davon profitieren Auszubildende, die Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben. Insbesondere die Pauschalen für Unterkunftskosten werden signifikant angehoben.

-Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur: für die Vielzahl der Unterstützten kommt es zu Verbesserungen, weil unterschiedliche Sonderregelungen beseitigt wurden.

-Erhöhung des Ausbildungsgeldes: künftig gibt es mehr Geld für die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und vergleichbare Maßnahmen anderer Träger. Darüber hinaus kommt es zur Erhöhung des Bedarfssatzes bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung.

Veröffentlicht am 6. Mai 2019

Brexit: Vergütungsverfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass ab dem Tage des (vermeintlichen) Austritts Großbritannien auch hinsichtlich des Vergütungsverfahrens nicht mehr Mitglied der europäischen Union sein wird. Das bedeutet unter anderem, dass ab diesem Zeitpunkt die Rechtsvorschriften für Mitgliedstaaten nicht mehr für Großbritannien gelten. Es sind ab diesem Zeitpunkt die Vorschriften für das Vergütungsverfahren im Zusammenhang mit Drittstaaten maßgeblich. Hier ist insbesondere auf den Ausschlusstermin zu achten. Im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten gilt hier für die Antragstellung der 30.06. des Folgejahres (für Mitgliedstaaten der 30.09. des Folgejahres). Veröffentlicht am 6. Mai 2019

Mitarbeiter-Bindung durch Beteiligungen

Um Führungspersonal und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, sind Beteiligungen ein gängiges Mittel. Dies sollte auch von kleinen und mittelgroßen Familien GmbH‘ s genutzt werden, um die Unternehmensnachfolge und Fachkräfte zu sichern. Die Formen der Mitarbeiterbeteiligung sind im Grundsatz auf drei Firmen zurückzuführen: einräumen von Gesellschafterstellung durch Übertragung von GmbH-Anteilen, Optionen auf Erwerb von GmbH- Anteilen und schuldrechtliche Beteiligungen (Phantom-Stocks). Sofern eine GmbH-Beteiligung und damit echte Rechte wie z. Bsp. Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Recht auf Einsicht und Auskunft nicht gewünscht ist, sollte eine Option überlegt werden. Hier wird dem Mitarbeiter lediglich das einseitige Recht auf Übertragung des GmbH-Geschäftsanteils eingeräumt. Dies wäre auch im Falle von Phantom-Stocks gegeben. Hier hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag ohne jedoch rechtlich Gesellschafter zu sein.

Veröffentlicht am 29. April 2019

Taxi-Gewerbe: private PKW-Nutzung

Im durch den BFH entschiedenen Fall nutzte der Kläger sein Taxi auch privat. Die Versteuerung erfolgte mit der 1-Prozent-Methode unter Ansatz des Bruttolistenpreises. Der Kläger legte jedoch den Bruttolistenpreis aus einer vom Hersteller herausgegebenen Preisliste für Taxen und Mietwagen zugrunde. Dem folgte das zuständige Finanzamt nicht und legte den anhand der Fahrgestellnummer abgefragten Listenpreises zugrunde. Der BFH lehnte mit der Begründung ab, dass es sich bei der Pauschalmethode um eine generalisierende Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Privatnutzung handeln soll. Dabei soll der Wert des Fahrzeugs nicht abgebildet werden. Das Urteil hat Bedeutung für alle Sonderpreislisten mit Sonderrabatten, die ein Fahrzeughersteller bestimmten Berufsgruppen gewährt.

Veröffentlicht am 29. April 2019

Verfall von Urlaubsansprüchen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt grundsätzlich nur dann am Ende eines Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Der Arbeitnehmer hat den Urlaub jedoch aus freien Stücken nicht genommen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorgaben des EuGH im aktuellen Urteil umgesetzt. Es ist dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers festzulegen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht gezwungen, dem Arbeitnehmer Urlaub von sich aus zu gewähren. Der Arbeitgeber ist jedoch gehalten, konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss den Arbeitnehmer ggf. förmlich darauf hinweisen, dies zu tun. Der Arbeitgeber muss klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt. Im Urteilsfall ist aufzuklären, ob der Beklagte Arbeitgeber seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Veröffentlicht am 23. April 2019

Elektronische Übermittlung der ZM

Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern wird zum 1.04.2019 geändert. Ab dem 1.04.2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes „USt-IdNr. des EU-Unternehmers“ zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten. Die zulässigen Länderkennzeichen hat das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Homepage aufgelistet.

Veröffentlicht am 23. April 2019

Mindestlöhne in den EU-Staaten

In den 22 EU-Mitgliedstaaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind die Mindestlöhne kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 Prozent und nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent. Erstmals seit sieben Jahren ist der Mindestlohn auch in Griechenland wieder gestiegen. Lediglich Lettland hat aktuell den Mindestlohn nicht erhöht. Der deutsche Mindestlohn mit 9,19 EUR pro Stunde ist weiterhin niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten. Diese sehen alle einen Stundenlohn von 9,66 EUR und mehr vor, in Frankreich erstmals über 10 EUR und in Luxemburg sogar 11,97 EUR. Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Ländern besteht aber eine meist starke Bindung an Tariflöhne. Die südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten setzen Lohnuntergrenzen von 3,61 EUR in Portugal und 3,76 in Griechenland bis 5,45 EUR in Spanien. In Slowenien liegt der Mindestlohn bei 5,10 EUR. In den meisten Mittel- und Osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch niedriger. In Litauen müssen umgerechnet 3,39 EUR pro Stunde gezahlt werden, in Tschechien 3,11 EUR, in Polen 3,05 EUR und in Rumänien 2,68 EUR. Der niedrigste Mindestlohn in der EU ist in Bulgarien mit 1,72 EUR zu finden.

Veröffentlicht am 15. April 2019