Blog

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Der Urlaubsanspruch ist bei Kündigung genau zu berechnen. Arbeitgeber können Zusatzvereinbarungen bezüglich der Urlaubsabgeltung vertraglich festhalten, aber nur, wenn sich dies zugunsten des Arbeitnehmers auswirken. Für den Urlaubsanspruch bei Kündigung gilt: wer das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres verlässt, hat Anspruch auf seinen anteiligen Jahresurlaub- ein zwölftel pro Monat. Dabei ist das Abrunden nicht mehr erlaubt. Wer dagegen ab Juli ausscheidet, bekommt den vollen Jahresurlaub ohne Abzüge, falls er seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet. Eine Ausnahme gilt bei Arbeitsverträgen, die die anteilige Berechnung auf das ganze Jahr ausdehnen. Zu berechnen ist der Urlaubsanspruch mit dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs oder Ausscheidens. Überstunden gelten bei der Berechnung nicht, Provisionen dagegen schon. Das Monatsbruttogehalt mal drei geteilt durch 13 ergibt den Wert der Arbeitswoche, geteilt durch die Arbeitstage. Durch Multiplizierung mit den Resturlaubstagen ergibt sich die Brutto-Auszahlung.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2020

Corona: Betriebsschließungsversicherungen

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im folgenden aufgeführten…“ Krankheiten und Krankheitserreger, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus. Die Inhaberin einer Gaststätte legte Beschwerde beim OLG Hamm ein, die ohne Erfolg blieb. Die Aufzählung der „versicherten“ Krankheiten und Krankheitserreger in den vereinbarten Versicherungsbedingungen sei abschließend. Der Versicherer gewährte aufgrund der einschätzbaren Risiken auch für eine spätere Erweiterung des Gesetzes wegen neuer Infektionskrankheiten ausdrücklich keinen Versicherungsschutz.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2020

Zweites Familienentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien wird das Kindergeld pro Kind ab dem 1.1.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso erhöhen sich die steuerlichen Kinderfreibeträge von 7.812 EUR auf 8.388 Euro. Des Weiteren erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro ab 2021 und auf 9.984 Euro ab 2022. Zum weiteren Abbau der Progression werden die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrages ab 2021 in gleicher Weise festgelegt. Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuer einbehält bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2020

EuGH: Steuerentstehung

Dem EuGH wurden folgende Fragen zur Vorabentscheidung bezüglich der Steuerentstehung im Zusammenhang mit Ratenzahlungen vorgelegt:

1.    Ergibt sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogenen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung?

2.    Bei Verneinung der ersten Frage: ist von einer Nichtbezahlung auszugehen, wenn der Steuerpflichtige bei der Erbringung seiner Leistung vereinbart, dass diese in fünf Jahresraten zu vergüten ist und das nationale Recht für den Fall der späteren Zahlung eine Berichtigung vorsieht, durch die die vorherige Minderung der Bemessungsgrundlage nach dieser Bestimmung wieder rückgängig gemacht wird?

Veröffentlicht am 25. Oktober 2020

Sachbezüge oder Geldleistungen

Seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Regelungen, die in der Praxis bei Gutscheinen und Geldkarten für Verunsicherung sorgen. Ein BMF-Schreiben soll dazu Klarheit bringen. Nach dem Entwurf sollen Gutscheine für Zeitungen und Zeitschriften in Papier Sachbezüge sein, dagegen erfüllen diese im Download nicht die Voraussetzungen. Papier-Essensmarken und arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten fallen in den Anwendungsbereich der 44-Euro-Freigrenze. Die Ausführungen des Schreibens sollen rückwirkend gelten. Verbände haben bereits kritische Stellungnahmen abgeben.

Veröffentlicht am 5. Oktober 2020

Kassensysteme: unbürokratische Lösung

Das BMF verweigerte hartnäckig die Fristverlängerung bei Kassenumstellung. Einige Bundesländer handeln im Interesse der Wirtschaft und geben für die Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit. Bis Ende September 2020 müssen die Vorgaben des Kassengesetzes zur Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise schaffen einige Bundesländer eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis 31.3.2021 zu verlängern. Zwischenzeitlich hat das BMF die bundesweite Verlängerung bis 31.12.2020 doch noch genehmigt.

Veröffentlicht am 5. Oktober 2020

Überstunden auszahlen

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erhalten Mitarbeiter für Überstunden genausoviel Geld wie für reguläre Arbeitsstunden. Auf Basis des Monatslohns berechnet der Arbeitgeber den Stundensatz, ggf. mit Überstundenzuschlag soweit vereinbart. Die Auszahlung von Überstunden zieht Steuern und Sozialversicherung nach sich, nur bei Zuschlägen kann unter gewissen Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei abgerechnet werden. Es kommt lediglich eine ermäßigte Besteuerung in Frage, wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Auszahlung erfolgt. Empfehlenswert für ist es, eine klare Regelung zum Abfeiern bzw. Auszahlen der Überstunden im Unternehmen zu finden. Dazu gehört die Dokumentation der Vereinbarungen und der jeweiligen Überstunden. Veröffentlicht am 05. Oktober 2020

Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Für den befristeten Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurde der ermäßigte Steuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen festgelegt. Ausgenommen sind die Abgaben von Getränken. Nach dem aktuellen BMF-Schreiben ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt wird. Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil in bestimmten Fällen mit 15 Prozent des Pauschalpreises angesetzt wird. Diese Vereinfachung kann insbesondere bei Kombiangeboten wie Buffet, All-Inklusive zur Anwendung kommen.

Veröffentlicht am 05. Oktober 2020

EU-Corona-Hilfen gegen Arbeitslosigkeit

Mit dem Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates wurde der Weg für die finanzielle Abfederung der Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge der Corona-Pandemie geebnet. Der deutsche Anteil liegt bei sechs Milliarden Euro. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht am 22. September 2020

Registrierkassen: TSE-Pflicht

Seit dem 1.1.2020 ist der Einsatz eines Kassensystems mit einer technischen Sicherheitseinrichtung Pflicht. Das BMF hat aufgrund diverser organisatorischer Umsetzungsprobleme die Frist bis zum 30.09.2020 verlängert. Trotz Bemühungen der Verbände hat das BMF bisher eine allgemeine weitere Verlängerung abgelehnt. Für Kassenanwender, die rechtzeitig mittels Bestellung der notwendigen Komponenten aktiv geworden sind, z. B. durch Bestellung der Hard- oder Software wird eine Nichtbeanstandungsregelung gelten. Möchte der Unternehmer ein cloudbasiertes Kassensystem einführen, für die es noch keine Zertifizierung gibt, kann er dies als Argument bei Beanstandungen der Behörde entgegnen.

Veröffentlicht am 22. September 2020