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Online-Handel: neue Vorschriften ab 2019

Ab Anfang dieses Jahres gelten neue Vorschriften für den online-Handel. Die neuen Regelungen sind wie folgt:

  • Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen sich von den dort agierenden Händlern eine Bescheinigung über deren steuerliche Registrierung vorlegen lassen.
  • Nach Mitteilung des Finanzamts über die Verletzung steuerlicher Pflichten eines Händlers müssen Marktplatzbetreiber sicherstellen, dass der betroffene Händler dort keine Waren mehr anbieten kann.
  • Marktplatzbetreiber müssen bestimmte Daten zum Händler und dessen Umsätze aufzeichnen und den Finanzbehörden auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

Bei Missachtung dieser Regelungen muss der Marktplatzbetreiber mit einer Inanspruchnahme als Haftender für Umsatzsteuerschulden des online-Händlers rechnen.

Veröffentlicht am 25. Februar 2019

 

Lichtdesigner als Künstler

Der BFH hat sich mit einem Urteil zur Auslegung von DBA- Lichtdesigner als freischaffender Künstler geäußert (Az. I R 44/16). Demnach ist ein Lichtdesigner werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführungen auf das Werk Einfluss zu nehmen. Anders ist es dann, wenn er sein Werk – nach Art eines Performance-Künstlers – vor dem Publikum schafft.

Veröffentlicht am 4. Februar 2019

Muster der Umsatzsteuererklärung 2019

Mit einem Schreiben des BMF wurden die neuen Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2019, der Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2019 sowie die Anleitung bekannt gegeben. Aufgrund der Neuregelung des Leistungsortes auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen sind neue Angaben erforderlich. Die Umsätze, die an Privatpersonen mit Ansässigkeit in den übrigen Mitgliedstaaten bis zu einer Grenze von 10.000 EUR im Kalenderjahr erbracht werden sind im Vordruckmuster USt 2 A in Zeile 112 (Kennziffer 213) einzutragen. Im Falle des Verzichts auf den Grenzwert erfolgt der Eintrag in der Zeile 113 (Kennziffer 214). Die Versteuerung erfolgt dann im anderen Mitgliedstaat. Wurde der Grenzbetrag bereits im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten, muss der Eintrag insgesamt in Zeile 116 erklärt werden.

Eine Unterscheidung der Umsätze nach § 13 b UStG erfolgt bei Eintrag in das Formular zum Teil nicht mehr.

Neu ist auch unter anderem, dass im Vordruck mitgeteilt werden muss, ob die Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnet wurde.

Veröffentlicht am 4. Februar 2019

Mindestjahresurlaub: Anspruch Arbeitsentgelt

Der EuGH hat mit einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs einen Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt hat. Die Richter führten allerdings noch auf, dass die Dauer dieses Urlaubs allerdings von der tatsächlichen Arbeitsleistung abhängt, die im Referenzzeitraum erbracht wurde. Kurzarbeitszeiten können demnach dazu führen, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt.

Veröffentlicht am 28. Januar 2019

Aufwendungen für Herrenabende

Mit einem Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf im zweiten Rechtsgang entschieden, dass Aufwendungen für die Ausrichtung sog. „Herrenabende“ wegen einer privaten Mitveranlassung nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Im ersten Rechtsgang hatte das FG die Klage abgewiesen, jedoch wurde auf die Revision der Klägerin das Urteil aufgehoben. Daher ließ das FG die Aufwendungen nun hälftig zum Abzug zu. Das Abzugsverbot komme nach der weiteren Aufklärung des Sacherhalts nicht zum Tragen, aber die Aufwendungen seien gemischt veranlasst, weil sowohl Gäste aus dem privaten wie auch beruflichen Umfeld der Partner der Klägerin teilgenommen hatten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da Nichtzulassungsbeschwerde Seitens der Finanzverwaltung eingelegt wurde.

Veröffentlicht am 28. Januar 2019

Fehlender Unfallversicherungsschutz bei Heimarbeit

Im Urteilsfall arbeitete die Mutter zu Hause am Telearbeitsplatz. Auf dem Rückweg vom Kindergarten ihrer Tochter zum häuslichen Arbeitsplatz rutschte sie mit dem Fahrrad bei Blitzeis aus und brach sich den Ellenbogen. Die Krankenkasse verauslagte Aufwendungen für die komplizierte Behandlung in Höhe von fast 20.000 Euro und forderte diese von der Berufsgenossenschaft. Eltern, die ihr Kind auf dem Weg in die Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Die Berufsgenossenschaft lehnte mit der Begründung die Zahlung ab, dass es sich im vorliegenden Fall um einen privaten Heimweg handelt. Das LSG hat die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Es liegt kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Veröffentlicht am 10. Dezember 2018

Rückstellungen zu Altersteilzeitvereinbarungen

Durch den BFH wurde entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Der BFH vertritt die Ansicht, dass erst der tatsächliche Eintritt der Rentenkürzung die wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung des Abfindungsanspruchs ist. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu Randnummer 15 des BMF Schreibens vom 28.03.2007. Diese Randnummer wurde daher neu gefasst und ist erstmals bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen anzuwenden, die nach der Veröffentlichung des Schreibens beginnen.

Veröffentlicht am 10. Dezember 2018

Dynamische Minijobs

Die Einkommensgrenze bei den Minijobs sollte künftig an den Mindestlohn angepasst werden, fordert Nordrhein-Westfalen. Vorgeschlagen wird, dass die Minijobgrenze das 53 fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen soll. So könne die reduzierende Arbeitsleistung aufgefangen werden. Mit der Erhöhung des Mindestlohns reduzieren sich derzeit zugleich die möglichen Arbeitsstunden, um die 450-EUR Grenze einzuhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde dem Bundesrat zugeleitet. Sobald die Beratungen in den Ausschüssen abgeschlossen sind, wird der Gesetzesantrag erneut zur Debatte gestellt.

Veröffentlicht am 4. Dezember 2018

Darlehen bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils

Mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft endet auch die Bilanzierung der Darlehensforderung in der Gesamthandelsbilanz und in der korrespondierenden Sonderbilanz. Das bisherige Eigenkapital ist in der Bilanz nun als Fremdkapital auszuweisen. Wenn ein Neugesellschafter eintritt und dieser mit dem Mitunternehmeranteil auch die Gesellschafterforderung erwirbt, endet ebenfalls die korrespondierende Bilanzierung. In diesem Fall ist in der Sonderbilanz des Neugesellschafters die Forderung mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Darlehensverbindlichkeit ist weiterhin in der Gesamthandelsbilanz in unveränderter Höhe auszuweisen.