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Sozialrecht wird einfacher

Das Leistungsrecht wird mit dem Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitssuche (Hartz IV) einfacher. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nun für 12 Monate bewilligt (bisher sechs Monate). Die Fälle werden nun von der Bundesagentur für Arbeit betreut, was eine Entlastung für die Jobcenter bringt. Daneben kommt es zu weiteren neuen Regelungen im Zusammenhang mit Arbeitssuchenden, z. B. können Ein-Euro-Jobs nun 36 Monate lang in öffentlich geförderten Beschäftigungen ausgeübt werden. Das gilt in einem Zeitraum von fünf Jahren.  Für Trennungskinder ergeben sich keine neuen Regelungen wie zunächst beabsichtigt.

Quelle BBH

Vorsteuervergütung bei Kraftstoffen

Nach einem rechtskräftigen Urteil kann die Vorsteuer in bestimmten Fällen nicht vergütet werden, auch wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Geht es um die Vorsteuer aus Kraftstoffen, ist im Vergütungsfall auch dann ein Ausschluss gegeben, wenn es sich um betrieblich veranlasste Ausgaben handelt. Dies gilt aber nur für nicht im EU-Staat ansässige Unternehmer. Die Vergütung innerhalb der Mitgliedstaaten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, orientiert sich aber nach dem Rechtsstand des betreffenden Mitgliedsstaates. Die Revision zum BFH wurde nicht zugelassen.

Quelle: BBH

Mindestlohn für Bereitschaft

Der gesetzliche Mindestlohn muss für jede geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden. Nach einem aktuellen BAG-Urteil gilt dies auch bei Bereitschaftsdiensten, wenn sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss. Dieser Ort kann innerhalb oder außerhalb des Betriebs liegen. Im Urteilsfall ging es um die Mindestvergütung bei einem Rettungssanitäter, der auch Bereitschaftsdienste absolvierte. Zur vergütungspflichtigen Arbeit gehört auch der Bereitschaftsdienst, so das BAG.

Quelle:BBH

Elster-Zertifikat rechtzeitig verlängern!

Nur mit einem gültigen Zertifikat ist die Datenübermittlung an die Finanzbehörde möglich. In vielen Fällen laufen die Zertifikate zum 1. September ab. Die Elster-Zertifikate sind max. drei Jahre gültig. Spätestens 90 Tage vor Ablauf erhalten die Nutzer eine Information per Mail vom Elster-Onlineportal. Das Zertifikat kann über das Web-Portal Elsteronline verlängert werden. Nach dem Ablaufdatum muss das Zertifikat neu beantragt werden, weshalb möglichst rechtzeitig die Verlängerung erfolgen sollte.

Quelle:BBH

Kalender: Werbung oder Geschenk?

Es ist besonders wichtig, Geschenke ordnungsgemäß verbucht werden. Das bedeutet, dass die Geschenke für den Abzug als Betriebsausgaben getrennt erfasst werden müssen. Im Urteilsfall hat die Finanzbehörde den Abzug von Werbekalendern mit Firmenlogo versagt, weil diese nicht auf einem eigenständigen Konto standen, sondern auf dem Konto Geschenke mit anderen Geschenken aufgezeichnet wurden. Das zuständige Finanzgericht hat auch in diesem Fall einen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten gesehen und die Werbekalender nicht dem Betriebsausgabenabzug zugelassen. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle:BBH

Übertragung der Rücklage nach § 6 b EStG

Nach einer Entscheidung ist die Übertragung der Rücklage auch schon vor Fertigstellung des Wirtschaftsgutes möglich. Im Urteilsfall wurde eine Rücklage aus dem Gewinn des veräußerten Grund und Bodens gebildet. Der Betrieb wurde an den Sohn übertragen. Dabei wurde die Rücklage im Rahmen der KG auf ein zu errichtendes Gebäude übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch das Gebäude noch nicht fertig gestellt, weshalb das zuständige Finanzamt mit Verweis auf die EStR die Übertragung ablehnte. Das zuständige Finanzgericht sah die Möglichkeit der Übertragung bevor die Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsgutes erfolgte als gegeben, ließ jedoch die Revision wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung zu.

Quelle: BBH

Übermittelt die Krankenkasse Daten weiter?

Nach sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wird der Beitrag aus dem Einkommen des Mitglieds und dessen Ehegatten zusammen berechnet, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Im Urteilsfall hatte die gesetzliche Krankenkasse beim Finanzamt nachgefragt, in welcher Höhe das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten zur Beitragsbemessung vorliegt. Das zuständige Gericht brachte zum Ausdruck, dass das Finanzamt berechtigt und verpflichtet ist, derartigen Auskunftsanträgen nachzukommen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Auskünfte Dritter eingeholt werden sollen, wenn dies zur Berechnung des Beitrages erforderlich ist.

Quelle:BBH

EuGH: Vorsteuerabzug bei Gebäuden

Bei gemischt genutzten Gebäuden hat der EuGH nun aktuell entschieden, wie die Vorsteuer aufgeteilt werden muss. Es wurden Umsätze aus steuerpflichtiger und steuerfreier Nutzung im Gebäude erzielt. Der Kläger wendete den Umsatzschlüssel zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern an. Die zuständige Finanzbehörde ermittelte einen geringeren Vorsteueranteil nach dem Flächenschlüssel. Der EuGH entschied, dass der Umsatzschlüssel oder auch der Flächenschlüssel angewendet werden kann. Zu entscheiden ist hier insbesondere, welche dieser Methoden eine präzisere Aufteilung zulässt. Es ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Methode zur Aufteilung der Vorsteuern freizustellen.

Quelle:BBH

Hinterziehungszinsen bei Vorauszahlungen

Die Frage zur richtigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen im Zusammenhang mit Vorauszahlungen ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Das Finanzamt berechnete die Hinterziehungszinsen jeweils mit dem vierteljährlichen Fälligkeitstermin der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Der Kläger ist der Auffassung, dass diese Zinsen erst mit der eingereichten Jahressteuererklärung berechnet werden können. Im Urteilsfall ging es um nachgemeldete Kapitalerträge, die in die Einkommensteuererklärung einfließen. Es muss die grundsätzliche Frage geklärt werden, welcher Zeitpunkt als Ausgangspunkt für die Berechnung der Zinsen ausschlaggebend ist.

Quelle:BBH

Urlaubsgeld- Wer bekommt Wieviel?

Eine online Umfrage stellt in einer repräsentativen Umfrage fest, wieviel Urlaubsgeld Arbeitnehmer erhalten. Dabei geht das Verhältnis derer, die einen höheren Anteil am Urlaubsgeld haben, klar zugunsten tarifgebundener Unternehmen aus. Zu 61 % erhalten Arbeitnehmer mit Tarifbindung Urlaubsgeld, ohne Tarifbindung nur 32 %. Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld als Frauen (Verhältnis 49 % zu 35 %) und der Anteil im Westen (47 %) fällt höher aus als im Osten (27 %). Starke Unterschiede ergeben sich im Vergleich der Firmengrößen und der Höhe der Gehälter der Arbeitnehmer. Je größer das Unternehmen und mit steigendem Gehalt, steigt auch das Urlaubsgeld. Betragsmäßig werden zwischen 155 EUR und 2.270 EUR ausbezahlt, was natürlich branchenmäßig sehr stark differiert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich mit der Tariferhöhung auch häufig eine Erhöhung des Urlaubsgeldes ergeben. In einigen Branchen hat es aber auch stagniert, wie z.B. Druck, Chemie, Großhandel, Landwirtschaft und Gastronomie.

Quelle:BBH